Die Shahadah – das Glaubensbekenntnis
Das islamische Glaubensbekenntnis wird im arabisch-islamischen Sprachgebrauch als Shahadah bezeichnet.
Der Begriff Shahadah kommt vom arabischen Verb shahida – yashhadu, welches „mitansehen, Zeuge sein, bezeugen“ usw. bedeutet.
Bei der Shahadah handelt es sich um jenen Ausdruck, mit dem der Mensch den Islam bezeugt und damit seinen grundlegenden Inhalt annimmt.
Hierzu bezeugt der Mensch: „la ilaha illa-llah“, also „Es gibt keinen Anbetungswürdigen außer Allah“.
Diese erste Hälfte des Bekenntnisses wird als die „erste Shahadah“ bezeichnet.
Aus der Übersetzung wird schon klar, dass es dabei nicht nur darum geht, den Schöpfer und Herrn als solchen anzuerkennen, sondern auch darum, zu wissen und anzuerkennen, dass nur dieser Schöpfer angebetet werden darf und niemand anderer sonst dies verdient.
Die zweite Hälfte lautet: „Muhammadun Rasulu-llah“, also „Muhammad ist der Gesandte Allahs“.
Diese beiden Hälften werden im Arabischen als ash-Shahadatan, also etwa die „beiden Glaubensbekenntnisse“ bezeichnet.
Der Glaube allein ist nicht ausreichend – Die Begriffe Islam und Iman
Die Shahadah wird im Deutschen im Allgemeinen als „Glaubensbekenntnis“ bezeichnet.
Dem deutschen Ausdruck „Glaubensbekenntnis“ ist jedoch zur Erklärung hinzuzufügen, dass der Islam, den der Mensch durch dieses Bekenntnis annimmt, mehr erfordert als den bloßen Glauben.
Das Wissen über die Wahrhaftigkeit des Islam, des Qur'an und des Propheten صلى الله عليه وسلم ist natürlich eine unerlässliche Grundlage. Darüber hinaus muss das Bekenntnis aber auch unweigerlich innere und äußerliche Taten nach sich ziehen.
Das Wort Iman wird im Allgemeinen als „Glaube“ übersetzt. Dabei ist zu bemerken, dass die beiden Worte Islam und Iman (wenn sie gemeinsam gebraucht werden) auf den äußerlichen und innerlichen Teil hindeuten. Der Islam ist in dem Fall das, was sich äußerlich durch das Bekenntnis zeigt, während der Iman der Teil ist, der innerlich und im Herzen verborgen ist.
Es ist deshalb wichtig, hier festzuhalten, dass der Iman bei den frühen Gelehrten des Islam im Konsens wie folgt verstanden wurde:
Der Iman ist der Glaube, einschließlich aller damit verbundenen innerlichen und äußerlichen Taten und Aussagen – wobei die „innerlichen Taten und Aussagen“ die Absichten, Überzeugungen und Emotionen umfassen. Darüber hinaus fügten sie dem erklärend hinzu, dass der Iman durch gute Taten steigt und durch schlechte Taten sinkt.
Das Wort „Glaubensbekenntnis“ ist also stets in diesem Sinne zu verstehen.
Der Eintritt in den Islam
Spricht jemand dieses Glaubensbekenntnis aus mit dem Willen, in den Islam einzutreten, dann wird er dadurch zum Muslim. Er genießt dadurch grundsätzlich an Rechten gegenüber allen Muslimen, was auch jedem anderen Muslim gebührt, und trägt dadurch auch jene Pflichten, die jeder andere Muslim ebenfalls zu tragen hat.
Anmerkung: Hierbei ist anzumerken, dass der Mensch auch dann in den Islam eintritt, wenn er die Shahadah z. B. nicht in ihrem Wortlaut kennt, aber durch andere Ausdrücke seine Annahme des Islam verkündet. Die Gelehrten erwähnen hier z. B. den Ausdruck „Ich bin Muslim geworden.“ – sowie weitere ähnliche Aussagen – und führen dafür auch entsprechende textuelle Beweise an.
Anmerkung: Grundsätzlich ist zu sagen: Was zum Eintritt in den Islam führt und ein Zeichen für diesen darstellt, gilt grundsätzlich auch als solches Zeichen, wenn es bei einer Person ohnehin schon zu finden ist.
Ebenso wie diese Zeichen also den Eintritt einer Person in den Islam anzeigen, zeigen sie auch, dass eine Person bereits Muslim ist, wenn solche Zeichen von dieser Person sichtbar sind bzw. schon vorher sichtbar waren.
D. h.: Wenn jemand durch die Shahadatain in den Islam eintritt, so sind diese Shahadatan damit auch ein Zeichen für den Islam einer Person, wenn diese Person sich schon zuvor zum Islam bekannte, also die Shahadatain schon zuvor bezeugte.
Auch wenn man hierbei sagen muss, dass diese allgemeine Aussage nicht für jeden Fall und für jedes Anzeichen des Islam uneingeschränkt gilt – auf einige Fälle wird später noch hingewiesen.