Glossar islamischer Begriffe
Dieses Glossar sammelt die Begriffe aus den bisherigen Zusammenfassungen. Die Erklärungen sind innerhalb der Fachbereiche alphabetisch geordnet und dienen als erste Orientierung. Mit einem Klick auf die Lupe neben einem Begriff wird die Website nach diesem Begriff durchsucht.
Inhalt dieses Glossars
- Adab / Akhlaq
- Adab bezeichnet die islamischen Umgangsformen und den angemessenen Anstand im Verhalten, Akhlaq die charakterlichen Eigenschaften eines Menschen.
- Ahlu l-Kitab
- „Leute der Schrift“ — Bezeichnung für Juden und Christen.
- Al-asma' wa-s-Sifat
- Einzigkeit Allahs in Seinen Namen und Eigenschaften — dritte Tauhid-Kategorie.
- Al-Jarhu wa-t-Ta'dil / 'Ilmu r-Rijal
- Die Wissenschaft der Beurteilung von Überlieferern des Hadith hinsichtlich ihrer Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit.
- Al-'udhr bi-l-Jahl
- Die Entschuldigung durch Unwissenheit — ein berechtigter Grundsatz der islamischen Theologie und in bestimmten Bereichen ein Schutz vor dem Takfir, jedoch nicht allgemein und uneingeschränkt anwendbar.
- 'Aqidah
- Die islamische Glaubenslehre.
- Atba'u t-Tabi'in
- Die auf die Tabi'un folgende dritte Generation nach den Sahabah.
- At-Tafsiru l-Ma'thur
- Der anhand von Überlieferungen der Salaf weitergegebene Tafsir; die Grundlage der gesamten Qur'an-Auslegung.
- Bid'ah / Mubtadi'
- Eine religiöse Neuerung, die im Islam keine Grundlage hat; wer sie vertritt, wird Mubtadi' genannt.
- Da'wah
- Verkündung des Islam.
- Dhahiriyyah
- Rechts- und Theologieschule, die sich bei der Auslegung religiöser Texte ausschließlich am äußeren Wortlaut (Dhahir) orientiert und den Analogieschluss weitgehend ablehnt.
- Dhimmah
- Vertragliche Vereinbarung, durch die Nicht-Muslimen unter islamischer Herrschaft Staatsbürgerrechte und Schutz garantiert werden.
- Din
- Religion.
- Dunya
- Das Diesseits, das gegenwärtige und vergängliche Leben, im Unterschied zum Jenseits.
- Fatwa
- Ein auf einen konkreten Fall angewandtes religionsrechtliches Urteil; darf nur von hinreichend Kundigen erteilt werden.
- Ghulul
- Veruntreuung bzw. unerlaubte Bereicherung an der Kriegsbeute.
- Ghuluww
- Übertreibung, insbesondere im religiösen Urteil oder in der Verehrung einer Person.
- Hadith / Isnad
- Prophetenüberlieferung bzw. deren Überlieferungskette, zentrales Prüfinstrument der islamischen Hadith-Wissenschaft.
- Hanifiyyah / Millatu Ibrahim
- Der reine, ursprüngliche Monotheismus Abrahams (Ibrahim); „die Religion Abrahams“.
- Hukm / Tahakum
- Hukm bezeichnet ein religionsrechtliches Urteil bzw. eine Rechtsprechung, Tahakum das Anrufen eines Gesetzes oder einer Instanz zur Streitschlichtung (im Buch: die Frage, ob dies bei einem anderen Gesetz als der Shari'ah aus dem Islam hinausführt).
- 'Ibadah
- Anbetung, Gottesdienst; sprachlich verwandt mit 'Abd (Diener).
- Ihtiyat
- Vorsicht, Vorsichtsmaßnahme.
- Ijtihad
- Die eigenständige, nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommene Ableitung eines religionsrechtlichen Urteils durch einen dazu befähigten Gelehrten.
- Ikhlas
- Die Reinigung der Anbetung, ausschließlich für Allah — die Kernbedeutung von „Islam“.
- Ilah
- „Anbetungswürdiger“ — Kernbegriff des Glaubensbekenntnisses, nicht gleichbedeutend mit „Schöpfer“.
- 'Illah
- Die einer religionsrechtlichen Vorschrift zugrunde liegende Begründung bzw. Rechtsursache (im Buch: die fehlende Kampfbeteiligung als Begründung für das Tötungsverbot).
- Iman
- Der innere, im Herzen verborgene Glaube samt aller damit verbundenen inneren und äußeren Taten und Aussagen; steigt durch gute und sinkt durch schlechte Taten.
- Irja' / Murji'ah
- Die Irrlehre, dass Sünden und Kufr-Handlungen einem Menschen nicht schaden, solange er im Herzen glaubt; ihre Anhänger werden Murji'ah genannt.
- Islam
- Hier im engeren Sinn: der äußerliche, durch das Bekenntnis sichtbare Teil der Religion — im Gegensatz zum inneren Iman.
- Isra'iliyyat
- Erzählungen der Ahlu l-Kitab (Juden und Christen), überwiegend jüdischen Ursprungs.
- Istinbat
- Die Ableitung eines nicht offensichtlichen Inhalts aus einer Textstelle des Qur'an, etwa bei Rechtsfragen zu neuen Angelegenheiten.
- Jahiliyyah
- Die Zeit der Unwissenheit vor der Sendung des Propheten Muhammad صلى الله عليه وسلم; auch übertragen für ein Verhalten, das dieser Zeit entspricht.
- Jihad
- Der Einsatz bzw. das Bemühen auf dem Wege Allahs; im militärischen Sinn der nach islamrechtlichen Regeln geführte Kampf.
- Khawarij
- Frühislamische Sekte, die Muslime bereits wegen großer Sünden per Takfir aus dem Islam ausschloss — ein historisches Beispiel für Übertreibung (Ghuluww) im Takfir.
- Kufr
- Gewöhnlich als „Unglaube“ übersetzt, jedoch nicht auf bloße Unkenntnis oder Nicht-Glauben reduzierbar.
- Kufr Akbar / Kufr Asghar
- Der große, einen Menschen aus dem Islam befördernde Kufr, im Unterschied zum kleinen Kufr, der eine schwere Sünde bleibt, ohne den Islam zu verlassen.
- Manhaj
- Methodisches Vorgehen bzw. Weg der religiösen Urteilsfindung.
- Mantiq
- Sprachlich „Sprache“ (Qur'an 27:16); im heutigen Sprachgebrauch meist in der Bedeutung von Logik bzw. islamischer Philosophie verwendet.
- Matn
- Der inhaltliche Teil einer Überlieferung, also der eigentliche Text ohne die Überlieferungskette (Isnad).
- Munafiq (Plural: Munafiqun)
- Heuchler; äußerlich Muslim, ohne entsprechenden inneren Iman.
- Mursal (Plural: Marasil)
- Eine Überlieferung, bei der der Beginn der Überlieferungskette – meist der Prophetengefährte, von dem ein Tabi'i direkt überliefert – nicht ausdrücklich genannt wird.
- Mushrik (Plural: Mushrikun)
- Polytheist, wörtlich „der Beigesellende“.
- Muta'akhirun
- Die späteren Gelehrten der islamischen Geschichte, im Unterschied zu den frühen Generationen der Salaf.
- Nabiyy
- Prophet, der die Botschaft eines vorherigen Gesandten verkündet.
- Nasihah
- Ein aufrichtiger, wohlmeinender Ratschlag bzw. eine Ermahnung.
- Naskh
- Die Aufhebung bzw. Einschränkung einer früheren Offenbarungsvorschrift durch eine spätere.
- Nifaq / Nifaq Akbar
- Heuchelei / „große Heuchelei“.
- Rabb
- Herr, Schöpfer, Erhalter und Versorger.
- Rasul
- Gesandter, der von Allah mit einer eigenen Botschaft entsandt wurde.
- Rububiyyah
- Einzigkeit Allahs als Schöpfer, Erhalter und Versorger — erste der drei Tauhid-Kategorien.
- Sahabah / Tabi'un
- Die Prophetengefährten (Sahabah) und die ihnen nachfolgende Generation (Tabi'un), die noch Zeitgenossen der Sahabah war.
- Salaf
- Die frühen, rechtschaffenen Generationen – und im Besonderen ihre Gelehrten.
- Shafa'ah
- Fürsprache; die zentrale Rechtfertigungstheorie des vorislamischen arabischen Shirk.
- Shahadah
- Glaubensbekenntnis; vom Verb shahida („bezeugen“). Das Aussprechen der beiden Bekenntnisteile, mit denen der Islam angenommen wird.
- Shahadatain
- Die beiden Teile des Glaubensbekenntnisses zusammen: „la ilaha illallah“ (Es gibt keinen Anbetungswürdigen außer Allah) und „Muhammadun Rasulullah“ (Muhammad صلى الله عليه وسلم ist der Gesandte Allahs).
- Sha'irah (Plural: Sha'a'ir)
- Riten und Zeichen der Religion.
- Shari'ah
- Islamisches Recht.
- Shirk
- Polytheismus, Beigesellung; die Zuschreibung von Anbetung oder göttlichen Eigenschaften an ein Wesen neben Allah. Gegensatz zu Tauhid.
- Shirk Akbar / Shirk Asghar
- Der große, tatsächliche Polytheismus (Shirk Akbar), der den Islam einer Person von Grund auf ungültig macht, im Unterschied zum kleinen Shirk (Shirk Asghar), der keinen tatsächlichen Polytheismus darstellt.
- Tadabbur
- Das Nachsinnen und tiefe Nachdenken über einen Qur'an-Vers.
- Tadlis / Mudallis
- Eine Überlieferungspraxis, bei der ein Überlieferer einen ihm vorausgehenden Überlieferer in der Kette unerwähnt lässt, ohne dass aus der Formulierung eindeutig hervorgeht, ob er selbst unmittelbar von ihm gehört hat; ein so verfahrender Überlieferer wird Mudallis genannt.
- Tafsir
- Die Wissenschaft der Qur'an-Exegese bzw. die Auslegung eines Qur'an-Verses selbst.
- Tafsir bi-r-Ra'y
- Die Auslegung des Qur'an mit der eigenen Meinung; problematisch, sobald dabei überlieferte Auslegungen der Salaf ignoriert werden.
- Taghut
- Alles, dem neben Allah gedient oder bedingungslos gehorcht wird (Götzen, Tyrannen).
- Takfir
- Das Urteil, dass eine Person Kafir (kein Muslim) ist.
- Talabu l-'Ilm
- Das Streben nach religiösem Wissen.
- Taqwa
- Gottesfurcht; die Ausrichtung der eigenen Handlungen an der Furcht vor Allahs Strafe und der Hoffnung auf Seine Belohnung.
- Taubah
- Reuige Umkehr von Sünden ganz allgemein; im Fall von Shirk der einzige Weg zurück in den Islam.
- Tauhid
- Islamischer Monotheismus; die Lehre von der Einheit Gottes, Allah zu „Einem“ machen in Schöpfertum, Namen/Eigenschaften und Anbetung.
- Tawarru'
- Bewusste Zurückhaltung gegenüber allem, was zweifelhaft ist (im Buch: gegenüber Personen mit zweifelhaftem Ruf).
- Ta'wil
- Die Auslegung eines religiösen Textes, die von dessen naheliegender, wörtlicher Bedeutung abweicht. Dies ist die Bedeutung von Ta'wil bei den späteren Generationen der islamischen Geschichte. Die frühen Gelehrten verwendeten das Wort in seiner ursprünglichen sprachlichen Bedeutung und benannten damit auch häufig die Qur'an-Auslegung (Tafsir).
- Uluhiyyah
- Einzigkeit Allahs in der Anbetung (auch Tauhidu l-'ibadah genannt) — zweite Tauhid-Kategorie.
- Umgebende Umstände und Indizien (Qara'in wa Ahwal)
- Faktoren, die bei religionsrechtlichen Urteilen über eine Person ausdrücklich mitberücksichtigt werden, statt allein auf ein einzelnes Wort oder eine einzelne Handlung abzustellen.
- Ummah
- Die Gemeinschaft aller Muslime.
- Usul al-Fiqh
- Die Wissenschaft der Grundlagen und Methodik der islamischen Rechtsableitung.
- Yaqin
- Unerschütterliche Gewissheit im Glauben, frei von Zweifel.