Hadith in den Sahihain zum Fastenbeginn und Fastenende1
Der Fastenmonat Ramadan ist der neunte Monat des islamischen Kalenders, welcher sich an den Mondphasen orientiert.
Das Fasten im Monat Ramadan wird begonnen mit dem Beginn des islamischen Monats, welcher durch die Sichtung des Hilal (Neumond/Mondsichel) festgestellt wird. Ebenso wird das Fasten gebrochen bei Sichtung des Mondes am Anfang des Folgemonats Schawwal.
Ist eine Sichtung am 29. Ramadan nicht möglich, wird die Anzahl der Tage auf 30 vervollständigt – gemäß dem folgenden Hadith in den Sahihain:
صُومُوا لِرُؤْيَتِهِ وَأَفْطِرُوا لِرُؤْيَتِهِ، فَإِنْ غُمَّ عَلَيْكُمْ فَأَكْمِلُوا عِدَّةَ شَعْبَانَ ثَلَاثِينَ
„Fastet, wenn ihr ihn [den Neumond] seht, und brecht euer Fasten, wenn ihr ihn seht. Und wenn es bewölkt ist, dann vervollständigt die Anzahl des Scha'ban auf dreißig.“
Das hier Gesagte bezieht sich also auf den Fastenbeginn und das Fastenende.
Anmerkung: Für den Ausdruck „Fa-in ghumma“ werden in den unterschiedlichen Ausgaben des Sahihu l-Bukhari bei diesem Hadith mehrere unterschiedliche Wortlaute überliefert, die aber von der Bedeutung her dasselbe aussagen. In anderen Überlieferungen des Hadith werden diese unterschiedlichen Begriffe auch erwähnt.
- also in den beiden Sahih-Werken von al-Bukhari und Muslim ↩