Das strikte Verbot des Tötens von Frauen, Kindern und sonstigen Wehrlosen im Islam (Zusammenfassung)
Worum geht es in Das strikte Verbot des Tötens von Frauen, Kindern und sonstigen Wehrlosen im Islam?
Immer wieder wird dem Islam vorgeworfen, eine gewaltverherrlichende Religion zu sein — insbesondere anhand von Angriffen auf Frauen, Kinder und andere Wehrlose, zu denen sich in der Vergangenheit medienwirksam zahlreiche Gruppierungen mit Islambezug bekannten und ihren angeblichen Jihad dabei zum höchsten Prinzip erhoben. Anhand einer Hadith-wissenschaftlichen Analyse der frühesten islamischen Quelltexte wird herausgearbeitet, ob ein solches Vorgehen sich tatsächlich mit dem deckt, was aus Qur'an und Sunnah hervorgeht.
Grundlage ist Qur'an-Vers 2:190, der den Kampf ausdrücklich als Reaktion auf eine Aggression des Feindes beschreibt. Anhand der Auslegung dieses Verses durch den Prophetengefährten Ibnu 'Abbas sowie durch den umayyadischen Kalifen 'Umar ibnu 'Abdi l-'Aziz und den Tafsirgelehrten At-Tabari wird gezeigt, dass Frauen, Kinder und alle sonstigen nicht kämpfenden Personen strikt vom Kampf ausgenommen sind. Zahlreiche Hadithe des Propheten صلى الله عليه وسلم sowie Anweisungen der ersten beiden Kalifen Abu Bakr as-Siddiq und 'Umar ibnu l-Khattab bestätigen und erweitern dieses Verbot ausdrücklich auf alte Leute, Mönche, Bauern und Feldarbeiter, Arbeiter und Bedienstete sowie Händler.
Auf dieser Grundlage wird die Argumentation gewaltlegitimierender Gruppen mit Islambezug — der sogenannte „Islamische Staat", die al-Qa'idah-Führung und der Vordenker Abu Mus'ab as-Suri — widerlegt, die Anschläge auf Zivilisten mit dem Prinzip der Vergeltung oder mit der Kollektivschuld der Bevölkerung zu rechtfertigen versuchen. Diese Kritik wird bereits seit 2010 vertreten. Abschließend wird auch auf Kriegsverbrechen ohne Islambezug eingegangen, um zu verdeutlichen, dass die gezielte Tötung von Zivilisten kein auf eine Religion beschränktes Phänomen ist.
Kernaussagen von Das strikte Verbot des Tötens von Frauen, Kindern und sonstigen Wehrlosen im Islam
- Qur'an-Vers 2:190 beschreibt den Kampf ausdrücklich als Reaktion auf eine Aggression des Feindes, nicht als unbegrenzte Erlaubnis.
- Die Behauptung, dieser Vers sei durch einen späteren Qur'an-Vers vollständig aufgehoben (Naskh), ist unzutreffend — die frühen Gelehrten meinten mit Naskh keine völlige Aufhebung des Verses.
- Der Prophetengefährte Ibnu 'Abbas erklärte anhand dieses Verses: „Tötet nicht die Frauen, Kinder, alten Leute und nicht denjenigen, der euch den Frieden anbietet und seine Hand zurückzieht."
- Ein bei Al-Bukhari und Muslim überlieferter Hadith von Ibnu 'Umar zeigt, dass der Prophet صلى الله عليه وسلم nach dem Auffinden einer getöteten Frau bei einem Feldzug das Töten von Frauen und Kindern verbot.
- Als durchgehende Rechtsbegründung ('Illah) wird die fehlende Teilnahme am Kampf genannt — deshalb erstreckt sich das Verbot auch auf Personengruppen, die nicht ausdrücklich in den Hadithen genannt sind, wie Blinde, Gebrechliche und chronisch Kranke.
- Das Verbot wird ausdrücklich auch auf alte Leute, Mönche in ihren Klausen, Bauern und Feldarbeiter, Arbeiter und Bedienstete sowie Händler der Gegenseite ausgeweitet.
- Der erste Kalif Abu Bakr as-Siddiq trug den entsandten Armeen zehn Regeln auf, darunter das Verbot, Frauen, Kinder und Hochbetagte zu töten, fruchttragende Bäume zu fällen, Siedlungen zu zerstören und unnötig Tiere zu schlachten.
- Der zweite Kalif 'Umar ibnu l-Khattab bekräftigte dieses Verbot mehrfach schriftlich gegenüber seinen Truppenkommandanten.
- Neben dem Tötungsverbot warnen die Überlieferungen auch vor Leichenschändung, Hintergehen des Feindes und Betrug bzw. unerlaubter Bereicherung an der Kriegsbeute (Ghulul).
- Das Verbot findet sich einhellig in den bedeutendsten frühen Hadith-Sammlungen, teils schon in deren Kapitelüberschriften, u. a. im Al-Muwatta' von Malik ibnu Anas und im Musnad Ahmad ibnu Hanbal.
- Der frühe, al-Qa'idah nahestehende Vordenker Abu Qatadah al-Filastini sorgte mit einer Fatwa für Aufsehen, die ebenfalls Angriffe auf Frauen und Kinder betraf.
- Die Argumentation des sogenannten „Islamischen Staates", der al-Qa'idah-Führung um Aiman az-Zawahiri und des Vordenkers Abu Mus'ab as-Suri, Anschläge auf Zivilisten durch das Prinzip der Vergeltung oder die Kollektivschuld der Bevölkerung zu rechtfertigen, widerspricht diesen Quellen fundamental.
- Diese Kritik an gewaltlegitimierenden Gruppen mit Islambezug wird bereits seit 2010 in eigenen Publikationen geäußert.
- Auch Kriegsverbrechen gegen Zivilisten ohne Islambezug, wie das Massaker von My Lai während des Vietnamkriegs, zeigen, dass die gezielte Tötung von Wehrlosen kein auf eine Religion beschränktes Phänomen ist.
Inhaltliche Gliederung des Buches
- Einleitung und methodische Hinweise: Anlass der Schrift, Umgang mit Überlieferungsketten und Quellenangaben, Verweis auf die digitale Bibliothek al-Maktabatu sh-Shamilah.
- Grundlage im Qur'an: Vers 2:190 und seine Auslegung durch Ibnu 'Abbas, 'Umar ibnu 'Abdi l-'Aziz und At-Tabari, Hadith über die bei einem Feldzug aufgefundene getötete Frau.
- Ausweitung des Verbots auf weitere wehrlose Personengruppen: alte Leute, Mönche, Bauern und Feldarbeiter, Arbeiter und Bedienstete, Händler — mit Anweisungen der Kalifen Abu Bakr as-Siddiq und 'Umar ibnu l-Khattab sowie Aussagen früher Gelehrter (Salaf) wie Mujahid und Al-Hasan.
- Einhellige Bezeugung und abschließende Betrachtungen: Nachweis des Verbots in den Kapitelüberschriften der frühen Hadith-Werke, Einordnung der Beweislage.
- Widerlegung gewaltlegitimierender Gruppen mit Islambezug: Kritik am sogenannten „Islamischen Staat", an der al-Qa'idah-Führung um Aiman az-Zawahiri und an Abu Mus'ab as-Suri.
- Vergleichender Blick auf Kriegsverbrechen ohne Islambezug: u. a. das Massaker von My Lai und Vorfälle bei US-Spezialeinsätzen in Afghanistan.
- Schlusswort und Anhang: Hinweise zur Umschrift, chronologisches Autorenverzeichnis und Quellenverzeichnis.
Zentrale Begriffe (Glossar)
- Fatwa
- Ein auf einen konkreten Fall angewandtes religionsrechtliches Urteil; darf nur von hinreichend Kundigen erteilt werden.
- Ghulul
- Veruntreuung bzw. unerlaubte Bereicherung an der Kriegsbeute.
- Hadith / Isnad
- Prophetenüberlieferung bzw. deren Überlieferungskette, zentrales Prüfinstrument der islamischen Hadith-Wissenschaft.
- 'Illah
- Die einer religionsrechtlichen Vorschrift zugrunde liegende Begründung bzw. Rechtsursache (im Buch: die fehlende Kampfbeteiligung als Begründung für das Tötungsverbot).
- Jihad
- Der Einsatz bzw. das Bemühen auf dem Wege Allahs; im militärischen Sinn der nach islamrechtlichen Regeln geführte Kampf.
- Naskh
- Die Aufhebung bzw. Einschränkung einer früheren Offenbarungsvorschrift durch eine spätere.
- Salaf
- Die frühen, rechtschaffenen Generationen – und im Besonderen ihre Gelehrten.
- Shari'ah
- Islamisches Recht.
Methodik und Quellen
Die Argumentation verfährt Hadith-wissenschaftlich: Die zahlreichen angeführten Überlieferungen werden bewusst ohne ausführliche Diskussion der einzelnen Überlieferungsketten (Isnad) wiedergegeben, da schon die schiere Fülle der übereinstimmenden Überlieferungen — auch nach den Maßstäben der Hadith-Wissenschaft selbst — deren grundsätzliche Authentizität belegt; auf offensichtliche Schwächen einzelner Überlieferungsketten wird jeweils gesondert hingewiesen. Zitiert werden u. a. Sahih al-Bukhari, Sahih Muslim, Al-Muwatta' von Malik ibnu Anas, der Musnad Ahmad ibnu Hanbal, die Sunan-Werke von Abu Dawud, At-Tirmidhi, Ibnu Majah und An-Nasa'i, der Musannaf und Musnad von Ibnu Abi Shaibah, die Sunan-Werke von Sa'id ibnu Mansur und Ad-Darimi sowie die Tafsir-Werke von Ibnu Abi Hatim ar-Razi und At-Tabari. Alle Qur'an-Übersetzungen wurden vom Verfasser selbst nach Vergleich gängiger deutscher Übersetzungen angefertigt, die arabischen Originaltexte durchgehend mitangeführt. Als Quelle der zitierten Ausgaben dient überwiegend die digitale Bibliothek al-Maktabatu sh-Shamilah. Jede zitierte Gelehrtenperson wird mit Sterbedatum vorgestellt (siehe Autorenverzeichnis am Ende dieser Seite).
Für wen ist Das strikte Verbot des Tötens von Frauen, Kindern und sonstigen Wehrlosen im Islam relevant?
Die Schrift ist bewusst leicht verständlich formuliert und ohne Vorkenntnisse über den Islam oder die islamischen Wissenschaften lesbar — sie wendet sich nicht ausschließlich an eine akademische Leserschaft, sondern an jeden, der sich mit der Frage auseinandersetzt, ob sich Angriffe auf Frauen, Kinder und andere Wehrlose mit den islamischen Quelltexten vereinbaren lassen. Angesprochen sind damit sowohl Muslime, die eine fundierte, quellenbasierte Antwort auf den Vorwurf der Gewaltverherrlichung suchen, als auch Nicht-Muslime, die sich kritisch mit dieser Frage befassen.
Weiterführende Inhalte
- Tafsir: Die gute Behandlung von Kriegsgefangenen im Islam — vertiefende Schrift zu einem weiteren Teilbereich des islamischen Kriegsrechts.
Chronologisches Verzeichnis der frühislamischen Autoren
Sortiert nach Sterbedatum (zuerst nach der Hijrah-Zeitrechnung, danach nach christlicher Zeitrechnung).