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Wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat … (Zusammenfassung)

Worum geht es in Wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat …?

Sure al-Ma'idah, Vers 44 des Qur'an – „Und wer nicht mit dem richtet, was Allah herabgesandt hat, so sind jene die Kafirun" – gehört zu den meistdiskutierten Stellen der islamischen Theologie, wenn es um die Frage geht, ob und wann das Regieren mit einem anderen Recht als der Shari'ah zum Austritt aus dem Islam führt. Im Zentrum steht dabei die Überlieferung des Prophetengefährten 'Abdullah ibnu 'Abbas, wonach es sich dabei um „Kufr duna Kufr" handelt – kleinen Kufr, der einen Menschen nicht aus der Religion befördert. Anhand einer Hadith- und Tafsir-wissenschaftlichen Prüfung dieser Überlieferung und ihrer verschiedenen Überlieferungswege wird verdeutlicht, wie die frühen Gelehrten der Salaf beim Tafsir des Qur'an vorgingen – und wie sich diese Methode von der heute verbreiteten Herangehensweise unterscheidet.

Ein umfangreiches Vorwort geht der eigentlichen Tafsir-Abhandlung voraus und behandelt die zunehmende Kriminalisierung islamischer Theologie in westlichen Ländern. Anhand mehrerer Zitate des Islamwissenschaftlers Tilman Nagel wird gezeigt, wie aus der bloßen Rückbesinnung auf die frühislamischen Quellen pauschal eine Gewaltbereitschaft gegenüber säkularen Gesellschaften und deren Institutionen abgeleitet wird, ohne dass dafür konkrete Belege aus den betreffenden Schriften angeführt werden. Als Gegenbeispiel für einen sachlicheren wissenschaftlichen Zugang zum islamischen Recht werden Auszüge aus dem Vorwort von Prof. Matthias Rohe angeführt. Ausdrücklich klargestellt wird, dass mit dem vorliegenden Buch kein Aufruf zur Gewalt verbunden ist.

Kernaussagen von Wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat …

Inhaltliche Gliederung des Buches

  1. Vorwort zur zunehmenden Kriminalisierung theologischer Abhandlungen: Kritik an den Thesen von Prof. Tilman Nagel, Gegenbeispiel anhand von Prof. Matthias Rohe und Prof. Rüdiger Lohlker, Zielsetzung des Buches.
  2. Inhaltliches Vorwort und methodische Anmerkungen: Einführung in die Fragestellung, Warnung vor der Irrlehre des Irja', Hinweis auf die Anwendbarkeit der Aussage von Ibnu 'Abbas auf die heutige Zeit, Abgrenzung zu entschuldigten Fällen wie Ijtihad-Fehlern oder fehlerhafter Ta'wil, die nicht als Kufr gelten.
  3. Methode der frühen Gelehrten bei der Tafsir-Überlieferung: Besonderheiten der Tafsir-Überlieferung gegenüber der allgemeinen Hadith-Wissenschaft.
  4. Belege für den Tafsir von Ibnu 'Abbas: Annahme der Aussage durch die Salaf, die einzelnen Überlieferungswege, der Offenbarungsgrund der Ayah, weitere Aussagen wie jene von 'Ata' ibnu Abi Rabah.
  5. Diskussion der Einwände: Schwäche einzelner Überlieferer (u. a. die Frage des Tadlis), angebliche Gegenaussagen, Meinungsunterschiede unter den Sahabah, Kontext (das Gespräch mit den Khawarij) und Wortlaut der Ayah, Grenzen einer rein sprachlichen Auslegung.
  6. Abstand von der Methode der Salaf: Kritik an verallgemeinernden Formulierungen späterer Autoren, etwa der Gleichsetzung jedes Regierens mit nichtislamischem Recht mit Taghut, am Beispiel der Da'wah Najdiyyah.
  7. Abschluss: Zusammenfassung der Ergebnisse und Anhang mit Umschrift-Hinweisen, Autoren- und Quellenverzeichnis.

Zentrale Begriffe (Glossar)

Hadith / Isnad
Prophetenüberlieferung bzw. deren Überlieferungskette, zentrales Prüfinstrument der islamischen Hadith-Wissenschaft.
Ijtihad
Die eigenständige, nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommene Ableitung eines religionsrechtlichen Urteils durch einen dazu befähigten Gelehrten.
Irja' / Murji'ah
Die Irrlehre, dass Sünden und Kufr-Handlungen einem Menschen nicht schaden, solange er im Herzen glaubt; ihre Anhänger werden Murji'ah genannt.
Khawarij
Frühislamische Sekte, die Muslime bereits wegen großer Sünden per Takfir aus dem Islam ausschloss — ein historisches Beispiel für Übertreibung (Ghuluww) im Takfir.
Kufr
Gewöhnlich als „Unglaube" übersetzt, jedoch nicht auf bloße Unkenntnis oder Nicht-Glauben reduzierbar.
Kufr Akbar / Kufr Asghar
Der große, einen Menschen aus dem Islam befördernde Kufr, im Unterschied zum kleinen Kufr, der eine schwere Sünde bleibt, ohne den Islam zu verlassen.
Sahabah / Tabi'un
Die Prophetengefährten (Sahabah) und die ihnen nachfolgende Generation (Tabi'un), die noch Zeitgenossen der Sahabah war.
Salaf
Die frühen, rechtschaffenen Generationen – und im Besonderen ihre Gelehrten.
Shari'ah
Islamisches Recht.
Shirk
Polytheismus, Beigesellung; die Zuschreibung von Anbetung oder göttlichen Eigenschaften an ein Wesen neben Allah. Gegensatz zu Tauhid.
Tadlis / Mudallis
Eine Überlieferungspraxis, bei der ein Überlieferer einen ihm vorausgehenden Überlieferer in der Kette unerwähnt lässt, ohne dass aus der Formulierung eindeutig hervorgeht, ob er selbst unmittelbar von ihm gehört hat; ein so verfahrender Überlieferer wird Mudallis genannt.
Tafsir
Die Wissenschaft der Qur'an-Exegese bzw. die Auslegung eines Qur'an-Verses selbst.
Taghut
Alles, dem neben Allah gedient oder bedingungslos gehorcht wird (Götzen, Tyrannen).
Takfir
Das Urteil, dass eine Person Kafir (kein Muslim) ist.
Ta'wil
Die Auslegung eines religiösen Textes, die von dessen naheliegender, wörtlicher Bedeutung abweicht. Dies ist die Bedeutung von Ta'wil bei den späteren Generationen der islamischen Geschichte. Die frühen Gelehrten verwendeten das Wort in seiner ursprünglichen sprachlichen Bedeutung und benannten damit auch häufig die Qur'an-Auslegung (Tafsir).
Dhahiriyyah
Rechts- und Theologieschule, die sich bei der Auslegung religiöser Texte ausschließlich am äußeren Wortlaut (Dhahir) orientiert und den Analogieschluss weitgehend ablehnt.

Methodik und Quellen

Die Argumentation verfährt Hadith- und Tafsir-wissenschaftlich: Statt jede einzelne Überlieferungskette (Isnad) der Tafsir-Aussage von Ibnu 'Abbas isoliert nach den strengen Maßstäben der allgemeinen Hadith-Wissenschaft zu prüfen, wird gezeigt, dass die frühen Gelehrten der Salaf diesen Tafsir insgesamt kannten und annahmen – was nach deren eigener Methodik bereits ausreicht, um seine Gültigkeit zu belegen. Als Belege dienen u. a. die Bücher über den Iman von Abu 'Ubaid al-Qasim ibnu Sallam, Ahmad ibnu Hanbal (überliefert in As-Sunnah von Abu Bakr al-Khallal) und Muhammad ibnu Nasr al-Marwazi sowie die Tafsir-Werke von Sufyan ath-Thawri, 'Abdu r-Razzaq as-San'ani, At-Tabari und Ibnu Abi Hatim ar-Razi. Zur Absicherung einzelner Überlieferungswege werden zudem die beiden Sahih-Werke von Al-Bukhari und Muslim sowie die Masa'il-Werke von Abu Dawud as-Sijistani und Ibnu Hani' herangezogen. Alle zitierten arabischen Quelltexte wurden vom Verfasser selbst direkt aus dem Arabischen übersetzt. Als Textgrundlage dient überwiegend die digitale Bibliothek al-Maktabatu sh-Shamilah; jede zitierte Gelehrtenperson wird mit Sterbedatum vorgestellt (siehe Autorenverzeichnis am Ende dieser Seite).

Für wen ist Wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat … relevant?

Das Buch richtet sich in erster Linie an Leser, die sich zum Islam bekennen, sowie an alle, die sich bereits mit dem Islam beschäftigt haben und über gewisse Vorkenntnisse verfügen – es erhebt keinen Anspruch auf eine umfassende, für Einsteiger konzipierte Abhandlung des Themas. Angesprochen sind damit vor allem Studenten des islamischen Wissens sowie Muslime, die sich mit der Methodik der frühislamischen Tafsir-Wissenschaft und den Hintergründen der innerislamischen Diskussion über das Regieren mit nichtislamischen Gesetzen auseinandersetzen möchten. Das umfangreiche Vorwort zur Kriminalisierung islamischer Theologie richtet sich darüber hinaus an alle, die sich mit der öffentlichen und wissenschaftlichen Debatte über Salafismus, Orientalistik und die Zuschreibung von Gewaltaffinität an islamische Glaubensinhalte befassen.

Weiterführende Inhalte




Chronologisches Verzeichnis der frühislamischen Autoren

Sortiert nach Sterbedatum (zuerst nach der Hijrah-Zeitrechnung, danach nach christlicher Zeitrechnung).