Eine Aussage von Ash-Shafi'i in Al-Umm
Ash-Shafi'i رحمه الله sagt in Al-Umm24:
وَالْإِقْرَارُ بِالْإِيمَانِ وَجْهَانِ: فَمَنْ كَانَ مِنْ أَهْلِ الْأَوْثَانِ وَمَنْ لَا دِينَ لَهُ يَدَّعِي أَنَّهُ دِينُ نُبُوَّةٍ وَلَا كِتَابَ فَإِذَا شَهِدَ أَنْ لَا إلَهَ إلَّا اللَّهُ وَأَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ وَرَسُولُهُ فَقَدْ أَقَرَّ بِالْإِيمَانِ ...
Das Bezeugen des Iman geschieht auf zwei Arten: Wenn ein Götzendiener und jemand, der überhaupt keiner Religion folgt, von der er behauptet, sie wäre eine prophetische Religion, und der kein Buch besitzt, „la ilaha illa-llah“ und „Muhammadun 'abduhu wa-Rasuluhu“ bezeugt, so hat er damit den Iman bestätigt …
- Dies ist also der erste Fall: Jemand, der zuvor nicht an einen Propheten und ebenso an kein Buch geglaubt hat – wie die vorislamischen Götzendiener.
Wenn so jemand die Shahadatain ausspricht, dann hat er dadurch seinen Iman bekundet (aqarra bi-l-iman) und ist somit in den Islam eingetreten.
Dann fährt er fort und erwähnt einen weiteren Fall:
وَمَنْ كَانَ عَلَى دِينِ الْيَهُودِيَّةِ وَالنَّصْرَانِيَّةِ ... فَقَدْ قِيلَ لِي إنَّ فِيهِمْ مَنْ هُوَ مُقِيمٌ عَلَى دِينِهِ يَشْهَدُ أَنْ لَا إلَهَ إلَّا اللَّهُ وَأَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ وَرَسُولُهُ وَيَقُولُ لَمْ يُبْعَثْ إلَيْنَا فَإِنْ كَانَ فِيهِمْ أَحَدٌ هَكَذَا فَقَالَ أَحَدٌ مِنْهُمْ أَشْهَدُ أَنْ لَا إلَهَ إلَّا اللَّهُ وَأَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ وَرَسُولُهُ لَمْ يَكُنْ هَذَا مُسْتَكْمِلَ الْإِقْرَارِ بِالْإِيمَانِ حَتَّى يَقُولَ وَإِنَّ دِينَ مُحَمَّدٍ حَقٌّ أَوْ فَرْضٌ وَأَبْرَأُ مِمَّا خَالَفَ دِينَ مُحَمَّدٍ - صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ - أَوْ دِينَ الْإِسْلَامِ فَإِذَا قَالَ هَذَا فَقَدْ اسْتَكْمَلَ الْإِقْرَارَ بِالْإِيمَانِ.
… Und wer der Religion der Juden und Christen folgt … so wurde mir gesagt, dass es unter ihnen solche gibt, die auf ihrer Religion verbleiben, aber (trotzdem) bezeugen, dass Allah der einzige Anbetungswürdige ist und dass Muhammad sein Diener und Gesandter ist, (jedoch) hinzufügen: „Er wurde (aber) nicht zu uns entsandt.“
Wenn unter ihnen25 jemand so ist und sodann eine Person von diesen (Leuten) sagt: „Ich bezeuge la ilaha illa-llah und Muhammadun 'abduhu wa-Rasuluhu.“, so hat er dadurch die Bezeugung des Iman nicht vervollständigt, bis er dem hinzufügt: „Und der Din von Muhammad ist gewiss die Wahrheit“ bzw. „verpflichtend“ oder „Ich sage mich von allem los, das dem Din von Muhammad صلى الله عليه وسلم oder dem Din des Islam widerspricht.“
Wenn er dies (schließlich) sagt, hat er das Bekenntnis zum Iman vervollständigt.
- Dieser Fall unterscheidet sich also von dem zuvor Beschriebenen: Wenn jemand sich schon vor diesem Bekenntnis zum Inhalt des ersten Glaubensbekenntnisses, la ilaha illa-llah, bekannt hat und darüber hinaus auch noch aussagte, dass Muhammad صلى الله عليه وسلم ein Gesandter war, jedoch im Speziellen zu den Arabern entsandt wurde, so hat er dadurch das Bekenntnis zum Iman „nicht vervollständigt“ (lam yakun … mustakmil …)26.
Verständnis dieser Aussage
Eventuell könnte sich nun jemand die Frage stellen, was Ash-Shafi'i genau meinte, als er sagte, die Person hätte dadurch das Glaubensbekenntnis „nicht vervollständigt“ (lam yakun … mustakmil …)?
Meinte er: Wenn so eine konkrete Person die beiden Glaubensbekenntnisse ausspricht, dann zählt das in diesem Fall nicht als Eintritt in den Islam?
Oder konzentrierte er sich in diesem Kontext in erster Linie auf die Frage, wann bzw. ob eine Person als vom Islam abgefallen betrachtet werden könne? In dem Sinne: Wenn so eine Person die beiden Glaubensbekenntnisse ausspricht und im Anschluss aber behauptet, dass sie den Islam ja gar nicht tatsächlich annehmen wollte, so müsste das von der Person hingenommen werden und sie könnte nicht als Muslim betrachtet werden. Rückblickend wäre die Person also gar nicht in den Islam eingetreten.
Das Mindeste wäre wohl die zweite Aussage. Jedoch sieht es so aus, als führe sie eigentlich zum selben Ergebnis wie die erste Aussage.
In diesem Fall würde die Deutungskraft der beiden Glaubensbekenntnisse für einen solchen speziellen Fall eingeschränkt und wäre nicht ausreichend für einen Eintritt in den Islam, da man von der konkreten Person selbst weiß, dass sie diese Ansicht hat bzw. hatte, nämlich, dass der Prophet zu den Arabern im Speziellen entsandt wurde.
Manche Leute meinen hier einfach, Ash-Shafi'i hätte lediglich darüber gesprochen, was die „bessere“ oder „vollständigere Weise“ des Eintritts in den Islam wäre.
Dazu ist zu sagen:
- Ash-Shafi'i redet im Kontext dieser zitierten Aussage – wie aus dem ganzen Kapitel im Buch ersichtlich ist – klar und deutlich darüber, ob dies überhaupt als ein Abfall vom Islam gewertet werden könne! Er meint offensichtlich: „Weil die Person ja gar nicht in den Islam eingetreten ist.“ Warum sonst sollte er das alles erwähnen in diesem Zusammenhang?
- Welchen Sinn hätte es, in diesem Zusammenhang zu erwähnen, was die „beste“ – sozusagen „empfohlene“ oder „vorzuziehende“ – Art und Weise wäre, in den Islam einzutreten? Der ganze Kontext hat damit überhaupt nichts zu tun.
- Abgesehen davon sagt Ash-Shafi'i am Anfang, beim ersten Fall, ganz klar, dass es hier um die „Bekundung des Iman“ geht (fa-qad aqarra bi-l-iman). Dies zeigt ziemlich deutlich, dass sich der ganze Kontext schon um die Frage dreht, ob jemand nun den Iman bekundet hat oder eben nicht.
Denn er behandelt schließlich den zweiten Fall mit dem Ausdruck „lam yakun … mustakmila l-iqrari bi-l-iman“ (hat die Bezeugung des Iman nicht vervollständigt) gegensätzlich zum ersten Fall mit dem Ausdruck „aqarra bi-l-iman“ (hat den Iman bestätigt / bezeugt / angenommen)!
Es würde nicht viel Sinn ergeben, wenn er anfänglich über jemanden spricht, der in den Islam eingetreten ist und diesem eine Person gegenüberstellt, die „nicht auf die vollständigere Art“ in den Islam eingetreten ist.
Wenn man diese Punkte betrachtet, scheint es ziemlich deutlich, dass Ash-Shafi'i hier nicht bloß über ein „vollständigeres“ Bekenntnis spricht, sondern eher die sprachliche Bedeutung von „nicht vollständig“ meint, und zwar im Gegensatz zu demjenigen, der das Bekenntnis eben „vollständig“ erbringt (aqarra bi-l-iman) und dadurch auch in den Islam eintritt. Denn diesen Fall hatte er am Anfang ja deutlich erwähnt. Fa-llahu a'lam – Allah weiß es am besten.
- Des Weiteren ist klar zu verstehen, dass Ash-Shafi'i das Gesagte hier auf zwei Dinge bezieht:
- Die Einzelperson: Wenn also von einer konkreten Einzelperson gewusst wird, dass sie vorher diese Überzeugungen hatte, dann bezieht sich das Gesagte auf diese Person.
- Die Gruppe (Ta'ifah): D. h.: Wenn es eine Gruppe gibt, von der gewusst wird, dass sie diese Überzeugungen hat, bezieht sich das Gesagte ebenso auf alle Personen, von denen man weiß, dass sie dieser Gruppe angehören.
Was daran erinnert, dass bei Beurteilungen – wie an anderer Stelle schon erwähnt – auch die qara'in und ahwal, also die umgebenden Umstände, einzubeziehen sind. Diese können manchmal so deutlich werden, dass man nicht umhinkommt, sie zu berücksichtigen – worauf die Gelehrten auch stets klar hingewiesen haben.
Ash-Shafi'is herausragende Stellung unter den Hadith-Gelehrten
Ash-Shafi'i starb 204 n. H. und gilt bekanntermaßen als einer der bedeutendsten Gelehrten der Muslime und der islamischen Frühzeit. Auch dieses Buch von ihm, Al-Umm, ist hinreichend bekannt.
Ash-Shafi'i war jedoch nicht nur einer der bedeutendsten islamischen Rechtsgelehrten, sondern auch ein Gelehrter des Hadith.
Darüber hinaus hatte er bei den Hadith-Gelehrten eine herausragende Stellung. Ibnu Abi Hatim ar-Razi, selbst ein sehr bedeutender Hadith-Gelehrter, schrieb ein eigenes Buch, in dem er die herausragenden Eigenschaften (manaqib) des Imam Ash-Shafi'i in zahlreichen Überlieferungen zusammentrug.
In einer hierfür bezeichnenden Überlieferung erklärt er einen der Gründe dafür, warum Ash-Shafi'i so ein hohes Ansehen bei den Leuten des Hadith genoss:
قَالَ الْحُمَيْدِيُّ: كُنَّا نُرِيدُ أَنْ نَرُدَّ عَلَى أَصْحَابِ الرَّأْيِ، فَلَمْ نُحْسِنْ كَيْفَ نَرُدُّ عَلَيْهِمْ، حَتَّى جَاءَنَا الشَّافِعِيُّ، فَفَتَحَ لَنَا
Al-Humaidi sagte: Wir wollten (die ganze Zeit) auf die Ashabu r-Ra'y antworten, es gelang uns aber nicht richtig, (passend) auf sie zu antworten, bis schließlich Ash-Shafi'i kam und uns dies eröffnete.
Die sogenannten Ashabu r-Ra'y waren die Verfechter der „Meinungen“, also jene, die den Rechtsableitungen aus den Texten eine hohe Bedeutung zumaßen, sich aber nicht besonders mit der Hadith-Überlieferung beschäftigten.
Es ist bekannt, dass es zwischen ihnen und den Leuten des Hadith, den sogenannten Ashabu l-Hadith, zu jener Zeit ein großes Zerwürfnis gab. Ash-Shafi'i hatte eine herausragende Position in dieser Zeit, da er sowohl ein vorzüglicher Hadith- als auch ein vorzüglicher Rechtsgelehrter war.
Fußnoten
- Siehe Al-Umm: Teil 6, Seite 171. ↩
- Also unter jener Gruppe von Menschen, der diese zu beurteilende Person angehört … ↩
- Ich weise darauf hin, dass dies keine Feststellung von mir selbst und keine Darlegung meiner persönlichen Meinung ist. Meine Meinung ist unerheblich. An dieser Stelle versuche ich nach wie vor, nur zu erklären, was aus der Aussage Ash-Shafi'is verstanden werden kann. ↩