Überlieferung von Ishaq über das längere Bekenntnis als Sicherheit (Ihtiyat)
Man findet bei den zuvor erwähnten Überlieferungen, die die Sichtweise Ahmads widerspiegeln, auch folgende Aussage von Ishaq ibnu Rahawaih, die ein längeres Bekenntnis als „Vorsichtsmaßnahme“ thematisiert.
Dabei ist zu erwähnen, dass Ishaq als einer der bedeutenden Überlieferer des Hadith und als einer der großen Gelehrten der Sunnah gilt.
In der Überlieferung heißt es zu der Frage, wie einem Nicht-Muslim das Glaubensbekenntnis für den Eintritt in den Islam unterbreitet27 wird, wie folgt:
قالَ: فإن السنة فِي ذلك أن يعرض عَليْه يقول: أشهد أن لا إله إلا الله، وأشهد أن محمدا رسول الله، وأقر بما جاء من عند الله، وبرئت من كل دين سوى دين الإسلام.
Die Sunnah ist hierbei, dass man ihm (das Glaubensbekenntnis) wie folgt unterbreitet:
- „Ich bezeuge la ilaha illa-llah.
- Und ich bezeuge Muhammadun Rasulu-llah.
- Und ich bestätige alles, was von Allah gekommen ist.
- Und ich sage mich los von jedem anderen Din als dem Din des Islam.“
- Ishaq bezeichnet dies als „die Sunnah“, womit im weiteren Sinne die prophetische Vorgehensweise gemeint ist, welche von den rechtschaffenen Muslimen der ersten Generationen verinnerlicht und weitergetragen wurde.
Schließlich erklärt er weiter:
فهذا العرض التام الَّذِي أجمع العلماء عَلَى قبول ذلك، وصيروه دخولا فِي الإسلام، وبراءة من الشرك
Denn dies ist die vollständige Unterbreitung, bei der sich alle Gelehrten einig sind, dies zu akzeptieren. Sie betrachten dies28 als „Eintritt in den Islam“ und als „Lossagung vom Shirk“.
- Es ist also klar, dass Ishaq hier ausdrücklich vom „Eintritt in den Islam“ spricht.
- Wenn man nach dieser Aussage von Ishaq urteilt, dann handelt es sich bei der Erwähnung dieser vier Dinge um die „vollständige Unterbreitung“.
- Abgesehen davon betrachtet er diejenigen, die diese zusätzlichen Dinge als notwendig erachteten, als Gelehrte und berücksichtigt sie auch bei der Findung des Konsenses.29
Denn wer als übler Mubtadi' (irregegangener Erneuerer) bekannt war, der wurde von den Gelehrten weder als Gelehrter anerkannt noch wurde er bei irgendeinem Konsens berücksichtigt. Wenn die Gelehrten vom „Konsens der Gelehrten“ sprachen, dann interessierte dabei keinen Menschen, was irgendein abgeirrter Sektierer gesagt hat.
Schließlich erklärt Ishaq weiter, dass eine Beschränkung auf die beiden Glaubensbekenntnisse aber in Wirklichkeit auch einen Eintritt in den Islam zur Folge hat:
فإذا اقتصر العارض عَلَى المشرك الإسلام عَلَى شهادة أن لا إله إلا الله، وأن محمدا رسول الله، فهذا دخول فِي الإسلام
Wenn derjenige, der dem Mushrik den Islam unterbreitet, sich (dabei aber) auf das Bekenntnis la ilaha illa-llah und Muhammadun Rasulu-llah beschränkt, so ist dies (ebenso) ein Eintritt in den Islam.
Danach bringt er einige Beweise hierfür, wie schon zuvor auch bei Ahmad angesprochen.
Und schließlich erklärt Ishaq nochmals:
وإنما احتطنا أن يكون الَّذِي يعرض عَلَى الذمي الإسلام يعرض عَلَيْهِ الخصال الأربع؛ لأن لا يكون عَلَيْهِ خلاف من العلماء
Und wir haben nur deshalb vorsichtshalber gesagt, dass derjenige, der dem Dhimmi30 den Islam unterbreitet, ihm diese vier Dinge unterbreitet, damit es dabei keinen Meinungsunterschied zwischen den Gelehrten gibt.
- Ishaq wiederholt also nochmal, dass dies eine Vorsichtsmaßnahme ist, um den Meinungsunterschied zwischen den Gelehrten zu vermeiden und sich in den Bereich zu begeben, der bei ihnen unumstritten ist.
Fußnoten
- Gemeint ist hierbei, dass jemand den Islam annehmen will und ihm ein Muslim das notwendige Glaubensbekenntnis vorsagt (und wenn notwendig auch die Bedeutung erklärt). ↩
- Gemeint ist hier das Bekenntnis, das der Nicht-Muslim anhand dieser Unterbreitung durch einen Muslim ausspricht, um dadurch in den Islam einzutreten. ↩
- Es ist deutlich zu verstehen aus der bisherigen Aussage von Ishaq und dem noch folgenden Teil davon, dass es Gelehrte gab, welche die beiden Glaubensbekenntnisse in diesem Fall als nicht ausreichend bewerteten und dies somit nicht „als Eintritt in den Islam erachteten“. Jene sahen es also, für einen Eintritt in den Islam, als notwendig an, dass die Person sich auch ausdrücklich von ihrer früheren Religion lossagt. Wer demzufolge alle von Ishaq erwähnten Dinge bezeugte, der war im Konsens der Gelehrten dadurch in den Islam eingetreten. ↩
- Ein Dhimmi (einer von den sog. Ahlu dh-Dhimmah) ist ein sog. „Schutzbefohlener“, ein Nicht-Muslim, der unter islamischer Herrschaft lebt. ↩