Hadith über eine getötete Frau
Al-Bukhari und Muslim رحمهما الله10 überliefern in ihren beiden Sahih-Werken – im Grunde im selben Wortlaut – folgende Begebenheit in zwei Überlieferungen11:
... عَبْدَ اللَّهِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ، أَخْبَرَهُ: أَنَّ امْرَأَةً وُجِدَتْ فِي بَعْضِ مَغَازِي النَّبِيِّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَقْتُولَةً، «فَأَنْكَرَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَتْلَ النِّسَاءِ وَالصِّبْيَانِ»
'Abdullah (ibnu 'Umar) رضي الله عنهما berichtete,
dass bei einem Feldzug des Propheten صلى الله عليه وسلم12 eine getötete Frau vorgefunden wurde, woraufhin der Prophet صلى الله عليه وسلم die Tötung von Frauen und Kindern ablehnte.
عَنِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا، قَالَ: وُجِدَتِ امْرَأَةٌ مَقْتُولَةً فِي بَعْضِ مَغَازِي رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ، «فَنَهَى رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنْ قَتْلِ النِّسَاءِ وَالصِّبْيَانِ»
Von Ibnu 'Umar, dass er sagte: „Bei einem Feldzug des Propheten صلى الله عليه وسلم wurde eine getötete Frau vorgefunden, woraufhin der Prophet صلى الله عليه وسلم das Töten von Frauen und Kindern verbot.“
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass Hadithe bei al-Bukhari und Muslim als authentisch gelten. Umso mehr ist dies der Fall, wenn ein Hadith, wie bei diesen beiden Überlieferungen, in beiden Werken vorkommt. Bei solchen Überlieferungen ist es nicht ungewöhnlich, dass sie aufgrund ihrer Bekanntheit auch in etlichen anderen Werken der Hadith-Überlieferung aufscheinen, was ihre Authentizität bekräftigt.
Die zuvor erwähnten Hadithe finden sich deshalb auch in folgenden Werken:
Al-Muwatta' von Malik ibnu Anas13, al-Musnad von Ahmad ibnu Hanbal14, as-Sunan von Abu Dawud, as-Sunan von at-Tirmidhi, as-Sunan von Ibnu Majah, as-Sunanu l-kubra von an-Nasa'i, al-Mustakhraj von Abu 'Awanah, al-Mu'jamu l-kabir und al-Mu'jamu l-ausat von at-Tabarani, al-Musannaf von Ibnu Abi Shaibah und as-Sunan von ad-Darimi رحمهم الله.
Fußnoten
- Der Sahih von al-Bukhari (gest. 256 n. H./870 n. Chr.) ist das wohl bekannteste Werk der Hadith-Überlieferung. Die Überlieferungen im Sahih von al-Bukhari werden bei den (sunnitischen) Muslimen als die authentischsten Hadith-Überlieferungen überhaupt angesehen. Von ähnlichem Rang ist das Sahih-Werk des Hadith-Gelehrten Muslim (gest. 261 n. H./875 n. Chr.). ↩
- Al-Bukhari überliefert diese Hadithe in dem Teil über den Jihad (kitabu l-jihadi wa-s-siyar), wie dies auch die anderen Hadith-Gelehrten zu tun pflegten, aus deren Büchern noch zahlreiche Überlieferungen erwähnt werden. ↩
- Dieses Schriftsymbol bedeutet etwa: „Der Friede und der Segen Allahs mögen auf ihm sein.“ Muslime erweisen allen Propheten – wie z. B. auch Abraham, Moses, Jesus und vielen anderen – ihren Respekt durch Nennung dieser oder ähnlicher Formulierungen. ↩
- Malik ibnu Anas (gest. 179 n. H./796 n. Chr.) war jener bekannte Gelehrte, nach dessen Lehre sich in weiterer Folge die malikitische Rechtsschule entwickelte. ↩
- Ahmad ibnu Hanbal (gest. 241 n. H./856 n. Chr.) war jener bekannte Gelehrte, nach dessen Lehre sich in weiterer Folge die hanbalitische Rechtsschule entwickelte. ↩