Schreiben des umayyadischen Kalifen 'Umar ibnu 'Abdi l-'Aziz
'Umar ibnu 'Abdi l-'Aziz رحمه الله (gest. 101 n. H./720 n. Chr.) ist bei den Muslimen als “der Fünfte der rechtgeleiteten Kalifen” bekannt. Es wurde bei der Auslegung des obigen Verses vom Exegeten Ibnu Abi Hatim bereits darauf hingewiesen, dass auch von 'Umar ibnu 'Abdi l-'Aziz die erwähnte Erklärung des Verses überliefert wurde.
At-Tabari überliefert hierzu wie folgt:
عن يحيى بن يحيى الغساني، قال: كتبتُ إلى عمر بن عبد العزيز أسألهُ عن قوله: "وقاتلوا في سَبيل الله الذين يُقاتلونكم ولا تعتدوا إنّ الله لا يُحب المعتدين"، قال: فكتب إليّ: "إنّ ذلك في النساء والذريّة ومن لم يَنصِبْ لك الحرَب منهم"
Von Yahya ibnu Yahya al-Ghassani, dass dieser sagte: Ich schrieb 'Umar ibnu 'Abdi l-'Aziz und fragte ihn über die Aussage Allahs: „Und kämpft auf dem Wege Allahs gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, aber übertretet nicht. Wahrlich, Allah liebt die Übertretenden nicht.“
Er schrieb mir dazu: „Dies bezieht sich auf die Frauen und die Nachkommenschaft und auf jene von ihnen, die gegen dich keinen Kampf führen.“
In diesem Schreiben erwähnt der Kalif 'Umar ibnu 'Abdi l-'Aziz also die Auslegung des obengenannten Koranverses. Bemerkenswert ist dabei, dass er ganz allgemein jene Menschen in das Verbot einbezieht, die nicht kämpfen.
Auch wenn es das Wort „Zivilisten“ – im Arabischen heute madaniyyun genannt – damals nicht gab, so deckt sich die hier genannte Bedeutung im Grunde mit dem Wort Zivilisten. Die Rechtsgelehrten umschrieben diese Leute einfach als nicht-kämpfende Personen bzw. als Personen, die nicht der kämpfenden Truppe zugerechnet werden können (min ghairi l-muqatilah).
Die eben erwähnte Überlieferung findet sich auch im Buch al-Musannaf des Hadith-Gelehrten Ibnu Abi Shaibah رحمه الله (gest. 235 n. H./850 n. Chr.) im selben Wortlaut.
Wenn man bedenkt, wie umfangreich das von 'Umar ibnu 'Abdi l-'Aziz regierte Gebiet war, ist es naheliegend, dass er in seiner Führungsposition als Kalif die Muslime vielfach in dieser Hinsicht unterwies.
In diesem Sinne findet sich im Tafsir von at-Tabari bei der Erklärung des genannten Verses (2:190) eine weitere Überlieferung über ein anderes Schreiben mit demselben Inhalt:
عن سعيد بن عبد العزيز، قال: كتب عمر بن عبد العزيز إلى عديِّ بن أرطاة: "إني وَجَدتُ آية في كتاب الله: "وقاتلوا في سبيل الله الذين يُقاتلونكم ولا تعتدوا إنّ الله لا يحب المعتدين" أي: لا تقاتل من لا يقاتلك، يعني: النساء والصبيان والرُّهبان"
Von Sa'id ibnu 'Abdi l-'Aziz, dass er sagte: „'Umar ibnu 'Abdi l-'Aziz schrieb zu 'Adi ibnu Artah9: ‚Ich fand folgenden Vers im Buche Allahs: ‚Und kämpft auf dem Wege Allahs gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, aber übertretet nicht. Wahrlich, Allah liebt die Übertretenden nicht.‘
Das heißt: Bekämpfe nicht den, der dich nicht bekämpft, also: die Frauen, die Kinder und die Mönche.‘“
Die Erklärung von 'Umar ibnu 'Abdi l-'Aziz bezieht sich auf das Verbot der Übertretung. Wer also Wehrlose bekämpft, der hat sich damit der Übertretung schuldig gemacht.
Auch hier wird von 'Umar ibnu 'Abdi l-'Aziz also ausdrücklich die Begründung für das Verbot genannt, nämlich, dass diese Personen nicht kämpfen. Aus diesem Grunde ist es nicht verwunderlich, wenn man sieht, dass islamische Rechtsgelehrte all jene Menschen in dieses Verbot einschlossen, bei denen sich dieselbe Rechtsbegründung (in den islamischen Rechtswissenschaften 'illah genannt) findet.
Darüber hinaus sehen wir mit der Erwähnung der Mönche auch ein weiteres Beispiel für diese Personengruppe, worauf später noch in einem eigenen Kapitel eingegangen wird.
Fußnoten
- 'Adi ibnu Artah (gest. 102 n. H./720 n. Chr.) war der von 'Umar ibnu 'Abdi l-'Aziz beauftragte Amir über Kufa und Basra im Irak. Siehe für seine Biografie z. B. Tahdhibu l-Kamal fi Asma'i r-Rijal von Abu l-Hajjaj al-Mizzi. ↩