Versuche der Kriminalisierung islamisch-theologischer Inhalte
Es ist wichtig am Anfang dieser Schrift verstärkt darauf hinzuweisen, dass es sich dabei lediglich um eine theologische Diskussion des Themas handelt.
Wird heutzutage das islamische Glaubensbekenntnis hinsichtlich seiner Inhalte und Bedingungen thematisiert, kommt bei manchen Menschen sehr schnell der Gedanke auf, man wolle letztlich nur darauf hinaus, anderen Menschen den Glauben abzusprechen. Genau das ist jedoch nicht der Grundgedanke hinter diesem Buch, weshalb Vorwürfen solcher Art auch dieses Vorwort gewidmet ist.
Noch verheerender wäre die grob fehlerhafte Annahme, der Verfasser würde nur darauf abzielen, anderen Menschen den Islam abzusprechen, um sich dadurch über sie zu erheben oder gar ihre Tötung zu legitimieren.
Eine derartige Unterstellung bei jeglicher Befassung mit dem Thema als Grundannahme zu formulieren, ist absurd und macht jede vernünftige und seriöse Befassung damit unmöglich.
Wer solche pauschalen Annahmen äußert, der leidet unter klarem Wissensmangel im Bereich der islamischen Theologie oder der Theologie ganz allgemein – oder aber es handelt sich um eine bewusste Verunglimpfung, um vorsätzlich jeden ins kriminelle Licht zu rücken, der es wagt die islamischen Glaubensgrundlagen auch nur anzusprechen.
Im deutschsprachigen Raum scheint man sich derzeit zunehmend dieser Art der absurden Argumentation zu bedienen, um Muslime zu verunglimpfen und schließlich juristisch zu verfolgen3.
Fußnoten
- Hierbei muss man sich darüber im Klaren sein, dass Muslime durch derartige Methoden letztlich daran gehindert werden, die eigene Religion anhand ihrer Quellen theologisch zu untersuchen. Gleichzeitig wird – vor allem in der westlichen Welt – vermehrt ein völlig ahistorischer und quellenfremder Islam forciert. Unter solchen Umständen stellt sich die Frage, was nun mit „Religions-, Glaubens- und Meinungsfreiheit“ in Bezug auf den Islam und die Muslime gemeint sein soll. Diese Frage werden sich Muslime und Nicht-Muslime in diesen Ländern in der kommenden Zeit wohl vermehrt stellen müssen. ↩