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Hadith, al-Bukhari: Das Pflicht-Fasten im Ramadan

Volltext-Kapitel aus der Schrift Der Monat Ramadan · Als PDF lesen

Der oben erwähnte Hadith befindet sich bei al-Bukhari im Kitabu l-Iman, also im „Buch des Iman“. Im selben Wortlaut wird er auch bei Muslim überliefert.

Beides gilt auch für den folgenden Hadith (Kapitel von al-Bukhari):

‌‌بَابٌ: صَوْمُ رَمَضَانَ احْتِسَابًا مِنَ الإِيمَانِ

عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللهِ صلى الله عليه وسلم: «مَنْ صَامَ رَمَضَانَ، إِيمَانًا وَاحْتِسَابًا، غُفِرَ لَهُ مَا تَقَدَّمَ مِنْ ذَنْبِهِ»

„Kapitel: Das Fasten des Ramadan, die Belohnung anstrebend, ist vom Iman:

Von Abu Hurairah, dass der Prophet صلى الله عليه وسلم sagte:

‚Wer den Ramadan fastet, mit Iman und der (dazugehörigen) Absicht [bzw. die Belohnung anstrebend], dem werden seine vorausgehenden Sünden vergeben.'“

Im Gegensatz zum zuvor genannten Kapitel hat al-Bukhari hier nicht die Freiwilligkeit erwähnt, da das Fasten im Ramadan - im Gegensatz zum Qiyam - verpflichtend ist.

Wer die Wortlaute der beiden Hadithe betrachtet, wird feststellen, dass diese identisch sind und der genannte Unterschied nicht direkt aus den Hadithen hervorgeht. Al-Bukhari gab hier also zusätzliche Hinweise, gemäß seiner allgemeinen Vorgehensweise, was man aus diesem Beispiel hier auch sehen kann.