Hadith, al-Bukhari: Der Qiyam im Ramadan
بَابٌ: تَطَوُّعُ قِيَامِ رَمَضَانَ مِنَ الإِيمَانِ
... عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ أَنَّ رَسُولَ اللهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ: «مَنْ قَامَ رَمَضَانَ إِيمَانًا وَاحْتِسَابًا، غُفِرَ لَهُ مَا تَقَدَّمَ مِنْ ذَنْبِهِ»
„Kapitel: Das freiwillige Gebet (Qiyam) im Ramadan ist vom Iman:
[...] Von Abu Hurairah, dass der Prophet صلى الله عليه وسلم sagte:
‚Wer den Qiyam des Ramadan durchführt, mit Iman und der (dazugehörigen) Absicht, dem werden seine vorausgehenden Sünden vergeben.'“
Qiyamu l-Lail: Das freiwillige Gebet in der Nacht
„Mit der dazugehörigen Absicht“: Gemeint ist, dass die Person mit reiner Absicht betet, die Belohnung Allahs anstrebend, ohne dies mit unaufrichtiger Absicht und Augendienerei (Riya') zu vermischen.
Wie al-Bukhari hier zusätzlich in der Kapitelüberschrift bekräftigt, handelt es sich bei diesem Gebet um eine freiwillige Sache und nicht um eine Pflicht, jedoch ist der Lohn dafür sehr groß.
Ebenso weist er in der Überschrift darauf hin, dass es sich dabei um eine Tat des Iman handelt.
Beide Punkte sind aus dem Text des Hadith zu verstehen.
Wallahu a'lam. Und Allah weiß es am besten …