ibnu-musafir.com

Die Salaf unterschieden beim Takfir auf die Jahmiyyah nicht zwischen Einzelperson (Takfiru l-Mu'ayyan) und allgemeinem Urteil

Volltext-Kapitel aus der Schrift Die Sekte der Jahmiyyah · Als PDF lesen

Die Einzelpersonen der Jahmiyyah sind keine Muslime und es wurde bei den Salaf nicht unterschieden zwischen allgemeinem und speziellem Takfir bei ihnen.

Es wurde bereits gesagt, dass der Takfir der Jahmiyyah so zahlreich von den Gelehrten der Salaf überliefert wurde, dass man eigentlich nichts anderes findet, das dem hierin gleichkommt. Die Aussagen sind dabei sehr deutlich darin, dass die Gelehrten die Einzelpersonen als Kuffar betrachteten.

Sie sagten also nicht, man solle zunächst mal einen allgemeinen Takfir auf die Jahmiyyah sprechen (Takfiru n-Nau'i), aber den Einzelnen von ihnen müsse man als Muslim bezeichnen, bis man ganz sicher ist, dass alle Hinderungsgründe des Takfir (Mawani'u t-Takfir) weggefallen sind – erst dann dürfe man also den sogenannten Takfiru l-Mu'ayyan vornehmen.

Im Folgenden sollen als Beispiel zwei Aussagen zitiert werden, an denen sich sehr deutlich zeigt, dass die obengenannte Behauptung nicht stimmt und die Salaf mit ihrem Urteil sicherlich die Einzelpersonen meinten.

So überliefert Abdullah, der Sohn von Ahmad ibnu Hanbal, im Buch as-Sunnah – wie oben bereits erwähnt wurde – von Waki' ibnu l-Jarrah, dass dieser gefragt wurde:

قِيلَ لِوَكِيعٍ فِي ذَبَائِحِ الْجَهْمِيَّةِ، قَالَ: «لَا تُؤْكَلُ هُمْ مُرْتَدُّونَ»

Waki' wurde gefragt bezüglich des von den Jahmiyyah geschächteten Fleisches, er sagte: „Es wird nicht gegessen, sie sind Abtrünnige.“

Ibnu Battah überliefert in al-Ibanatu l-Kubra, dass Abu Bakr al-Marrudhi sagte:

‌سَأَلْتُ ‌أَبَا ‌عَبْدِ اللهِ ‌عَنِ ‌الْجَهْمِيِّ ‌يَمُوتُ وَلَهُ ابْنُ عَمٍّ لَيْسَ لَهُ وَارِثٌ غَيْرُهُ، فَقَالَ: قَالَ النَّبِيُّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «لَا يَرِثُ الْمُسْلِمُ الْكَافِرَ». قُلْتُ: فَلَا يَرِثُهُ؟ قَالَ: لَا. قُلْتُ: فَمَا يُصْنَعُ بِمَالِهِ؟ قَالَ: بَيْتُ الْمَالِ، نَحْنُ نَذْهَبُ إِلَى أَنَّ مَالَ الْمُرْتَدِّ لَبَيْتِ الْمَالِ.

Ich fragte Abu Abdillah [Anm.: Ahmad ibnu Hanbal] nach einem Jahmi, wenn dieser stirbt und er hinterlässt den Sohn des Onkels [Anm.: also seinen Cousin] und hat keinen anderen Erben.

Da sagte er: „Der Prophet صلى الله عليه وسلم sagte: ‚Der Muslim beerbt nicht den Kafir.'

Darauf sagte ich: „Also er beerbt ihn nicht?“

Und er sagte: „Nein.“

Daraufhin sagte ich: „Und was wird mit seinem Besitz gemacht?“

Er sagte: „Baitu l-Mal [Anm.: Das Finanzhaus des Staates]. Wir sind der Meinung, dass der Besitz des Abtrünnigen an das Baitu l-Mal geht.“

Durch die zuvor genannten Aussagen wurde verdeutlicht, dass die Gelehrten der Salaf sehr zahlreich den Takfir auf die Jahmiyyah aussprachen. Und es wurde deutlich, dass diese Aussagen sich konkret auf das Urteil von Einzelpersonen beziehen.

Die Gelehrten behandelten den Takfir der Jahmiyyah also nicht in dem Sinne, dass der einzelne Jahmiyy entschuldigt ist, bis ganz klar wird, dass die Einzelperson keinen Entschuldigungsgrund hat.

Heute ist im Allgemeinen aber die gegenteilige Auffassung vorherrschend.

Wer nun meint, dass zwischen dem allgemeinen Takfir der Jahmiyyah und dem Takfir der Einzelperson zu unterscheiden wäre, der muss sich folgende Fragen stellen: