Die islamische Verpflichtung, die Wissensvermittlung zu gewährleisten
بسم الله والحمد لله والصلاة والسلام على رسول الله وعلى آله وصحبه ومن والاه
Die Vermittlung des islamischen Wissens stellt eine enorme, allgemeine Verpflichtung dar, an der sich jeder Muslim und jede Muslimah beteiligen müssen.
Den meisten Muslimen ist dies überhaupt nicht bewusst und wenn sie überhaupt etwas für die islamische Arbeit spenden, dann empfinden sie das als eine gewaltige Wohltat von sich selbst. Es ist ihnen nicht klar, dass sie in Wirklichkeit eine islamische Pflicht erfüllt haben.
Ebenso ist ihnen nicht klar, wenn sie diese Unterstützung unterlassen, dass sie diese große Verpflichtung nicht erfüllt haben und dafür am jüngsten Tag Rechenschaft ablegen müssen.
In einem tatsächlich islamischen Gesellschaftssystem – welches es seit langer Zeit nicht mehr, oder nicht in ausreichendem Maße gibt – ist die Bevölkerung verpflichtet, direkt oder indirekt die Wissensvermittlung (at-Ta'lim) die Erarbeitung von Rechtsgutachten (al-Ifta') und die Rechtsprechung und Gerichtsbarkeit (al-Qada') zu ermöglichen. Wenn die Mitglieder so einer Gesellschaft dies nicht in ausreichendem Maße tun, lebt diese gesamte Gesellschaft in fortgesetzter Sündhaftigkeit.
Man stelle sich vor, die Menschen in einer islamischen Gesellschaft würden von jemandem verlangen, den ganzen Tag als Richter zu fungieren, ihn aber gleichzeitig nicht finanziell entschädigen. Seine Arbeit würde unmöglich, da er sich um den Lebensunterhalt für sich und seine Familie kümmern muss, um die Erziehung seiner Kinder und um alle seine persönlichen Angelegenheiten. Die Verantwortung für diesen Missstand würde ohne irgendeinen Zweifel diese Gesellschaft tragen.
Da es eine solche Gesellschaft in der vorgeschriebenen Art und Weise heute nicht gibt, können diese Institutionen nicht in diesem Umfang eingerichtet werden. Jedoch entfällt die Pflicht zur Wissensvermittlung niemals und wenn die dafür notwendigen Institutionen nicht durch ein Gesellschaftssystem zur Verfügung gestellt werden, dann sind die Muslime ohne Zweifel verpflichtet, notwendige Ersatzinstitutionen einzurichten, um die Wissensvermittlung zu ermöglichen. Wenn sie dies nicht tun, sind sie in dem Maße sündig, in dem sie diese Pflicht unterlassen.
Darüber hinaus wird eine solche Unterlassung auch zur Folge haben, dass solche Muslime umso weniger Rechtleitung erhalten und umso mehr in die Irre gehen.