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Antwort auf weitere Fragen in Bezug auf das Streichen über die Socken bei der Gebetswaschung

Volltext-Kapitel aus der Schrift Al-Mash (المَسْح) – Das Streichen über die Socken · Als PDF lesen

Oben wurde bereits auf die Aussage von Ghulamu l-Khallal (285 - 363 n. H.) in seinem Buch Zadu l-Musafir eingegangen.

Aus der zitierten Aussage lassen sich noch weitere Details verstehen, nach denen gefragt wurde:

  1. Wenn jemand Wudu' macht, dann kann er dabei den Mash (مَسْح) nur für eine Sache beabsichtigen. Entweder er will bei kommenden Waschungen über die Socken oder über die Schuhe streichen. Er kann also nicht sagen: „Ich beabsichtige sowohl über die Schuhe als auch über die Socken zu streichen.“

Dies, weil Ghulamu l-Khallal sagt:

„Wenn jemand über die Schuhe und die Socken gemeinsam streicht und danach die Schuhe auszieht, dann wiederholt er den kompletten Wudu'.

Wenn er aber bereits über seine Socken gestrichen hat und dann die Schuhe anzieht und diese später wieder auszieht, so ist das kein Problem.“

Der Verfasser erwähnte keine weitere Option. Wäre es möglich den Mash für Schuhe und Socken gemeinsam zu beabsichtigen, so wären die von ihm erwähnten Dinge überflüssig. Die Absicht (an-Niyyah) bezieht sich also auf jeweils eine Sache, nicht auf mehrere Dinge.

  1. Hat man die Absicht für die Schuhe gefasst, so verliert man den Wudu' wenn man die Schuhe auszieht.
  2. Hat man die Absicht für die Socken gefasst, so hat das An- und Ausziehen der Schuhe keinen Effekt, man behält also sein Wudu', kann dann aber nicht über die Schuhe streichen.

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Wer keine Kenntnis von frühen Rechtswerken und den Aussagen der frühen Fuqaha' (Rechtsgelehrten) hat, der nimmt vielleicht fälschlicherweise an, dass solche Fragen erst später behandelt wurden. Das ist jedoch ein Irrtum.

Dieses Beispiel zeigt, dass die Salaf sich mit all diesen Detailfragen klarerweise auseinandergesetzt hatten, da sie ja auch bei ihnen auf jeden Fall aufgetaucht sein mussten.

Wallahu a'lam ... und Allah weiß es am besten.