Allah vergibt nicht, dass Ihm etwas beigesellt wird
إِنَّ اللَّهَ لَا يَغْفِرُ أَنْ يُشْرَكَ بِهِ وَيَغْفِرُ مَا دُونَ ذَلِكَ لِمَنْ يَشَاءُ ...
Allah vergibt gewiss nicht, dass Ihm etwas beigesellt wird. Doch was geringer ist als dies, vergibt Er, wem Er will.
[Sure an-Nisa', 4: 48 und 4: 116]
Allah vergibt also den Shirk niemals, im Gegensatz zu allen anderen Sünden, wie in diesen beiden Versen klar ausgedrückt wird.
Jemand, der freiwillig (also nicht im Zustand des Zwanges/ikrah) und willentlich (also nicht im Schlaf usw.) eine Shirk-Tat begeht oder eine Shirk-Aussage tätigt, kann demgemäß kein Muslim sein.
Jede andere Behauptung widerspricht diesem Vers unweigerlich, da dies zwangsläufig heißen würde, dass Allah den Shirk vergibt, wie alle anderen Sünden auch.