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Hinweis auf den islamrechtlichen Begriff der Munafiqin/Heuchler

Vorwort über juristische Belange · Volltext-Kapitel aus dem Buch Die Lehre des Monotheismus · Als PDF lesen

Den ebengenannten Fällen muss der wichtige Hinweis auf den Begriff der Munafiqin (Heuchler, Sg. Munafiq) hinzugefügt werden, der im islamischen Recht eine wichtige gesellschaftliche Rolle spielt.

Die muslimischen Rechtsgelehrten und Theologen thematisierten häufig die Möglichkeit, dass ein Muslim als Einzelperson einen anderen Muslim der „großen Heuchelei“ (Nifaqun akbar) bezichtigt. In diesem Sinne könnte es durchaus vorkommen, dass ein Muslim einen vermeintlichen Munafiq/Heuchler z. B. nicht als Vorbeter akzeptiert.

Dies heißt jedoch nicht – auch nicht in einer durch und durch islamischen Gesellschaft, wie derjenigen zur Zeit des Propheten صلى الله عليه وسلم –, dass jener bezichtigten Person dadurch der gesellschaftliche Status „Muslim“ offiziell aberkannt wird.

Eine solche persönliche Sichtweise oder Bezichtigung mit dem Nifaq (Heuchelei) oder dem kufr5 hat also keinerlei Konsequenzen gesellschaftlicher Dimension. Aus diesem Grunde werden schon im Koran6 die Heuchler immer wieder als grundlegende gesellschaftliche Erscheinung thematisiert, deren Realität für ein funktionierendes Gesellschaftssystem auch unbedingt verstanden werden muss.

Jemand, der theologische Sachverhalte und die ihnen zugrundeliegenden Quelltexte nicht eingehend studiert hat, kann keinesfalls das notwendige Verständnis für derartige Angelegenheiten mitbringen. So jemand wird zwangsläufig immer wieder zu fehlerhaften Schlüssen kommen. Dazu zählen z. B. nicht-muslimische Politikwissenschaftler, die außerhalb ihres Fachs als Gutachter für theologische Fragestellungen zugezogen werden – wie sich wiederholt am Beispiel von Guido Steinberg sehen lässt.

Aber auch bei Muslimen kommt es gerade durch das Unverständnis bei der Thematik des gesellschaftlichen Umgangs mit dem Nifaq immer wieder zu Übertreibungen.

Fußnoten

  1. Das arabische Wort kufr wird im Deutschen gemeinhin als „Unglaube“ übersetzt. Dabei ist jedoch Folgendes zu bedenken: Ebenso wie der Gegensatz des kufr, der Iman, nicht auf das bloße „Glauben“ beschränkt werden kann, kann auch der kufr nicht auf das bloße „Nicht-Glauben“ bzw. auf die bloße Unkenntnis der Wahrheit reduziert werden. Ein Mensch kann für sich selbst die Richtigkeit des Islam voll und ganz erkannt haben, gleichzeitig aber den Islam als Ganzes oder Teile davon ablehnen. Im weiteren Verlauf dieses Buches wird die Bedeutung des kufr noch von anderen Gesichtspunkten angesprochen. Siehe zu den beiden Begriffen Iman und kufr ebenso das Buch: „Das islamische Glaubensbekenntnis“ (2019, vom Verfasser des vorliegenden Buches), in dem diese Thematik in mehrerlei Hinsicht verdeutlicht wird.
  2. Das Wort wird im Arabischen in der gängigen Lesung folgendermaßen gelesen: Qur'an.