Der Shirk als Gegensatz zum Islam
In einigem Detail wurde zuvor schon in mehreren Kapiteln die sprachliche und ebenso die theologische Bedeutung der Wörter Islam und Muslim aus den Quelltexten des Islam und der arabischen Sprache herausgearbeitet. Dabei zeigte sich deutlich, dass aus diesen Wörtern keinesfalls ein Polytheist bzw. Polytheismus verstanden werden könnte.
Ebenso lässt sich dies auch durch die Betrachtung der Wörter Shirk (Polytheismus) und Mushrik (Polytheist) verdeutlichen, da diese das Gegenteil des Monotheismus ausmachen. Wie schon mehrfach klar wurde, bildet der Shirk den Gegensatz zu den Begriffen Islam, Ikhlas, Hanifiyyah und zur Religion von Abraham (millatu Ibrahim) عليه السلام.
Wie beim Wort Islam geht es auch beim Shirk um einen gewissen Inhalt und nicht um ein leeres Wort ohne jegliche Bedeutung. Die Wörter Islam, Muslim, Shirk und Mushrik sind Begriffe und Bezeichnungen der Shari'ah (Asma'un Shar'iyyah). Genauso wie beispielsweise bei den Wörtern „Essen, Trinken“ bzw. „der Essende, der Trinkende“ handelt es sich dabei um Wörter, die gewisse Taten beschreiben118. Ebenso wie bei den Wörtern Islam, Ikhlas usw. zeigt sich auch hier also, dass es keinen Einfluss auf die Tat hat, ob die Person sich nun der Schlechtigkeit dieser Tat bewusst ist oder nicht.
Ebenso verhält es sich bei einem Menschen, der etwas gestohlen hat, oder Ehebruch begeht. Durch die entsprechende Entwendung eines fremden Gegenstandes wird ein Mensch zum Dieb, egal ob er nun wusste, dass das Stehlen im Islam verboten ist oder nicht. Die Frage, ob er dafür nun bestraft wird, ist eine völlig andere. In jedem Fall wäre es aber irrsinnig zu behaupten, dass ein solcher Mensch nicht gestohlen hat, nur weil aufgrund der Entschuldigung durch Unwissenheit die Strafe ausbleibt.
Genauso verhält es sich mit einem Ehebrecher (zani). Im Moment als dieser zu einer Frau ging, auf die er kein Anrecht hatte, wurde er zum Ehebrecher. Es wäre unsinnig zu behaupten, er wäre kein Ehebrecher, weil er nicht wusste, dass der Ehebruch eine im Islam verbotene Handlung darstellt.
Auf dieselbe Weise ist auch derjenige, der etwas anderes als Allah anbetet, ein „etwas anderes als Allah Anbetender“119. Wer also Shirk begeht, muss zwingend auch als Mushrik bezeichnet werden. Dies ist eine sprachliche Selbstverständlichkeit.
Wenn man heute aber einige Leute damit konfrontiert, widersprechen sie diesen Grundlagen der arabischen Sprache und jeglicher Vernunft. Sagt man ihnen z. B. „Jene Person ist ein Ehebrecher“, antworten sie tatsächlich, dass man die Person nicht als Ehebrecher bezeichnen solle, da sie ja nicht wusste, dass diese Tat im Islam verboten ist!
Im selben Maße können sich solche Leute einen Muslim „vorstellen“ – oder behaupten dies zumindest –, der gleichzeitig Shirk betreibt. Gemäß ihrer Behauptung kann es also einen „Muslim Mushrik“ geben. Wenn man diese Leute, genau wie bei den Wörtern „Ehebrecher, Dieb usw.“ damit konfrontiert, erwidern sie in derselben Weise, die Person dürfe nicht als Mushrik bezeichnet werden. Lediglich die Tat dürfe als Shirk bezeichnet werden, wie solche Leute argumentieren. Es ist offensichtlich, dass jemand, der eine solche Behauptung tätigt, unter großer Verwirrung über die Kernaussage der eigenen Religion leidet.
Wie zuvor schon verdeutlicht wurde, handelt es sich beim Wort Mushrik um den sogenannten ismu l-fa'il, also das Partizip aktiv. Dieser ismu l-fa'il trägt im Arabischen die Bedeutung des Verbs, weswegen es auch erlaubt ist, ihn an den Platz des Verbs zu stellen und dessen grammatische Funktion übernehmen zu lassen.
Das Verb ashraka heißt also „beigesellen“ und der Mushrik ist „der Beigesellende“. Im Arabischen kann man also das Wort „Mushrikun“ anstelle des Verbs „ashraka“ verwenden, und zwar wie folgt:
„zaidun ashraka bi-llahi shai'an“: „Zaid gesellte Allah etwas bei.“
„zaidun Mushrikun bi-llahi shai'an“: „Zaid ist Allah etwas beigesellend.“
Es verhält sich genauso wie mit den Wörtern shariba für „trinken“ und sharib für „den bzw. einen Trinkenden“.
Wenn nun jemand Alkohol trinkt, sagt man im Arabischen im Konsens aller Araber, dass er „Alkohol trinkend“ ist120. Auch hier wäre es unsinnig zu sagen: „Er ist/war kein Alkohol-Trinkender, auf Grund seiner Unwissenheit über das Alkoholverbot.“
Stattdessen müsste man sagen: „Dieser Mann ist/war ein Alkohol-Trinkender. Aufgrund seiner anerkannten Unwissenheit, kommt es jedoch zu keiner Bestrafung.“
In der arabischen Sprache könnte man hier genauso das Partizip aktiv, also sharib verwenden.
Diese Person ist also sprachlich gesehen unweigerlich ein sharib. Der hukm des shurb, also das nachfolgende Urteil im islamischen Rechtssystem, in diesem Fall die Bestrafung, ereilt die Person aber nicht.
Wenn wir nun über eine Person sagen „ashraka bi-llah“ also „er hat Allah etwas beigesellt bzw. etwas neben Ihm angebetet“, würde niemand etwas einwenden. Selbst die Vertreter jener Irrmeinung stimmen hier zu, dass dieser Mensch etwas neben Allah anbetet.
Der Mensch in diesem Beispiel wird im Arabischen aber auch im Konsens mit den Worten „Mushrikun bi-llah“ beschrieben. Wer dies ablehnt, hat sowohl der Sprache als auch der Vernunft deutlich widersprochen. Es gäbe für jemanden, der so argumentiert, keinen Ausweg, als eine solche hypothetische Person „muslimun Mushrikun bi-llah“ zu nennen – eine völlig absurde Bezeichnung.
At-Tabari sagte bei seiner zuvor schon zitierten Erklärung des Verses in Sure az-Zumar [39:29]:
يَقُولُ جَلَّ ثَنَاؤُهُ: وَمَا يَسْتَوِي هَذَا الْمُشْتَرَكُ فِيهِ، وَالَّذِي هُوَ مُنْفَرِدٌ مُلْكُهُ لِوَاحِدٍ، بَلْ أَكْثَرُ هَؤُلَاءِ الْمُشْرِكِينَ بِاللَّهِ لَا يَعْلَمُونَ أَنَّهُمَا لَا يَسْتَوِيَانِ، فَهُمْ بِجَهْلِهِمْ بِذَلِكَ يَعْبُدُونَ آلِهَةً شَتَّى مِنْ دُونِ اللَّهِ
Aber die meisten dieser „Allah etwas Beigesellenden“ wissen nicht, dass die beiden sich nicht gleichen. In ihrer Unwissenheit darüber beten sie etliche unterschiedliche Alihah neben Allah an.
At-Tabari verwendete hier genau diesen Ausdruck „al-Mushrikuna bi-llah“. Laut der besprochenen verzerrten Sichtweise aber, könnte at-Tabari damit ohne Weiteres auch die „Allah etwas beigesellenden Muslime“121 gemeint haben! Wer einen aufrichtigen und vernünftigen Umgang mit den Texten anstrebt, kann so eine widersprüchliche Bedeutung sicher nicht annehmen.
Die Anhänger jener Irrmeinung müssen sich somit fragen, ob die folgenden Bezeichnungen wirklich auf einen Muslim zutreffen können:
- Mushrikun bi-llahi Ilahan akhar: Allah einen anderen Ilah beigesellend
- 'abidun ma'a-llahi Ilahan akhar: Neben Allah einen weiteren Ilah anbetend
- muttakhidhun ma'a-llahi Ilahan akhar: Neben Allah einen weiteren Ilah annehmend.
- 'adilun bi-rabbihi Ilahan akhar: Seinem Herrn einen weiteren Ilah gleichstellend.
Durch die nähere Betrachtung der Wörter Islam und Shirk bzw. Muslim und Mushrik hat sich also sehr deutlich gezeigt, dass der Islam und der Shirk zwei völlige Gegensätze sind, die sich niemals in ein und derselben Person zum selben Zeitpunkt vereinen können.
Sehr wohl möglich ist jedoch, dass ein Mushrik durch reuige Umkehr und völliges Ablassen vom Polytheismus in den Islam eintritt und dadurch zum reinen Monotheisten wird.
Fußnoten
- Im Arabischen werden die zuvor genannten negativen Begriffe wie Shirk usw. öfter auch als Asma'u dhammi l-af'al bezeichnet. Hiermit ist ausgesagt, dass diese Begriffe jeweils die negative Tat selbst beschreiben. ↩
- Diese Ausdrucksweise wurde hier an einigen Stellen gewählt, um dem Leser die Übereinstimmung der Wörter in ihrer sprachlichen Bedeutung im Arabischen näher zu bringen. Weil sie dem deutschen Sprachbild nicht entspricht, wurde sie deshalb stets in Anführungszeichen gesetzt. ↩
- Hier ist in erster Linie die Beschreibung zum Zeitpunkt der Tat selbst gemeint. ↩
- Also „al-muslimuna l-Mushrikuna bi-llah“ ↩