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Die Unkenntnis Steinbergs über das Wort Takfir

Vorwort über juristische Belange · Volltext-Kapitel aus dem Buch Die Lehre des Monotheismus · Als PDF lesen

Der erste grobe Fehler in diesen Gedankengängen liegt in einer Unkenntnis über die Bedeutung des arabischen Wortes Takfir, welches gemeinhin als Exkommunikation übersetzt wird. Bei dem Wort Exkommunikation handelt es sich jedoch um einen kirchlichen Begriff, bei dem manch einer vielleicht an die Gräueltaten der kirchlichen Inquisition denkt.

Das Wort Takfir hat jedoch im sprachlichen Ursprung die Bedeutung, jemanden als Nicht-Muslim zu betrachten, sei diese Betrachtung auch eine rein persönliche und innerliche Angelegenheit.

Nicht jedoch ist der Takfir von Grund auf gleichzusetzen mit einem bindenden rechtlichen Dekret, das in der gesamten Gesellschaft rechtliche Gültigkeit hat.