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Der Abstand von der Methode der Salaf und die Gefährlichkeit allgemeiner Formulierungen

Hauptteil · Volltext-Kapitel aus dem Buch Wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat … · Als PDF lesen

Das bisher Gesagte zeigt deutlich, wie wichtig es ist, sich bei der Methodik und Herangehensweise an die frühen Gelehrten zu halten. Dem wird heute jedoch häufig zuwidergehandelt – bewusst oder unbewusst.

Zum einen sieht man gegenwärtig viele, auch fachkundige Personen, die zwar immer wieder betonen, nur einem authentischen, quellenorientierten Islam folgen zu wollen, aber – meist ohne es zu wissen – einer anderen Methode folgen.

Zum anderen ist dies jedoch keineswegs eine neue Erscheinung. Tatsächlich begannen die Menschen schon vor mehreren Jahrhunderten, sich immer stärker auf die Aussagen ihrer direkten Lehrer sowie auf ihre eigenen Verständnisse des Qur'an und der Sunnah zu konzentrieren und die Aussagen der frühen Gelehrten zu vernachlässigen.

Ein Beispiel hierfür, welches die heutige Diskussion sehr stark prägt, sind vielleicht die Aussagen der sogenannten Da'wah Najdiyyah, also der Lehre von Muhammad ibnu 'Abdi l-Wahhab (1115-1206 n. H.) und seiner Nachkommen und Schüler. Diese Bewegung ist heute in erster Linie dafür bekannt, sich sehr stark auf die Quellen des Islam und die islamische Frühzeit zu besinnen.

Zweifelsohne hat diese Da'wah Najdiyyah auch sehr viele frühe und auch sehr grundlegende islamische Inhalte wiederbelebt und verbreitet. Bemerkenswert ist jedoch, dass die Methode bei der Beweisfindung und die Herangehensweise an die Quelltexte sich dennoch von derjenigen der Salaf unterschieden.

Die Gelehrten der Da'wah Najdiyyah lehnten ihre Lehre auch in erster Linie an die Ausführungen von Ibnu Taimiyyah und seinen Schülern an. Die Aussagen der frühislamischen Gelehrten der Salaf finden im Vergleich dazu nur sehr selten Erwähnung.

Dies führte zwangsläufig dazu, dass man sich bei der Beweisfindung häufig auf das eigene Verständnis für die Quelltexte des Qur'an und der Sunnah stützte. Und daraus ergaben sich auch einige ziemlich allgemeine Formulierungen über Glaubensgrundlagen, die in dieser Form bei den Gelehrten der islamischen Frühzeit nicht zu finden sind.

Darunter auch die bekannte verallgemeinerte Aussage, der Hakim bi-ghairi ma anzala-llah 79 wäre ganz grundsätzlich ein Taghut. Siehe dafür z. B. und vor allem die Aussage von Muhammad ibnu 'Abdi l-Wahhab in seiner kurzen Schrift über die Erklärung des Wortes Taghut.

In dem bekannten Kurztext spricht der Verfasser über die wichtigsten Arten der Tawaghit. Dabei nennt er unter den „Fünf Köpfen der tawaghit“ folgende zwei Kategorien:

„Der Zweite: Der ungerechte/tyrannische Herrscher, der die Gesetze Allahs abändert. […]

Der Dritte: Derjenige, der mit etwas anderem regiert, als dem hukm Allahs; und der Beweis dafür ist:

﴾Und wer nicht mit dem regiert, was Allah herabgesandt hat, so sind jene die kafirun.﴿ 8081

Bezeichnend ist, dass der Verfasser an dieser Stelle sehr allgemein formuliert und zudem die Ayah 44 von Sure l-Ma'idah als Beweis erwähnt. Wenn eine solche Verallgemeinerung in dieser Form nicht von den Gelehrten der ersten Jahrhunderte überliefert wurde, ist sie alleine schon deshalb zu hinterfragen.

Wer darüber hinaus die vorausgegangenen Ausführungen betrachtet, der kann schwerlich annehmen, dass in jedem einzelnen Fall – also z. B. auch beim Richter, der sich bestechen lässt – von einem Taghut gesprochen werden müsse. So gesehen ist eine so allgemeine Aussage also auch inhaltlich fragwürdig – was jedoch nicht heißen soll, dass die Gelehrten der Da'wah Najdiyyah die in dieser Schrift besprochenen Dinge grundsätzlich ablehnten! Vereinzelt, wenn auch selten, kann man eine Differenzierung dieser allgemeinen Aussage finden. D. h. an manchen Stellen findet man erklärende Aussagen, wie der genannte Vers und sein Tafsir einzuordnen sind82. Die Frage ist jedoch, was Leute, die kein ausreichendes Verständnis für die Shari'ah als Ganzes mitbringen, im Nachhinein aus solchen allgemeinen Aussagen verstehen.

Verallgemeinerte Aussagen dieser Art sind kein Einzelfall in den späteren Jahrhunderten der islamischen Literatur. Klarerweise können sie, vor allem bei grundlegenden Angelegenheiten, zu mehr oder weniger großen Missverständnissen führen, weshalb hier auch darauf hingewiesen wurde.

Auch dieser Punkt zeigt die große Notwendigkeit einer Rückkehr zur frühen Lehre des Islam innerhalb der ersten Jahrhunderte, wenn man das Ziel verfolgt, zu einem ursprünglichen Islamverständnis zu gelangen.

Wie am Anfang dieser Schrift schon erklärt wurde, geht es im vorliegenden Buch nicht um die Frage, wie die heutigen Verhältnisse in muslimischen Ländern islamrechtlich zu bewerten sind. Diese Frage ist nicht Gegenstand der vorliegenden Schrift. Auch der zuletzt genannte Hinweis auf die verallgemeinerte Aussage der Da'wah Najdiyyah ist unabhängig davon zu betrachten.

Es wäre jedoch in keinem Fall zulässig, eine anerkannte Tafsir-Überlieferung abzulehnen, um eine vorgefasste Meinung zu stützen.

Häufig sieht man auch den Erklärungsversuch, dass der Hukm bi-ghairi ma anzala-llah grundsätzlich Kufr sei, aber wenn dies nur in einem Fall oder – wie es manchmal formuliert wird – in einigen wenigen Fällen geschieht, kein großer Kufr wäre. Diese Erklärung ist in Lehrkreisen der arabischen Halbinsel heute im Grunde vorherrschend.

Wer so argumentiert, muss sich aber ebenso der Frage stellen, wer dieses Prinzip in den ersten Jahrhunderten so formuliert hat. Man könnte hier auch mit der Frage einwenden, ob es irgendeine andere Sünde gibt, die grundsätzlich als großer Kufr gilt, aber bei einmaligem Vorfallen als Sünde, die einen Menschen nicht aus der Religion befördert.

Schließlich würde niemand behaupten, dass z. B. das einmalige Trinken von Alkohol eine Sünde ist, das regelmäßige Trinken hingegen großer Kufr wäre. Welche sonstige Sünde wird also bei zahlreichen Wiederholungen zu großem Kufr?

Auch bei diesen zuletzt genannten Fragestellungen geht es nur um Hinweise, die hier nicht näher besprochen werden können. Diese Fragestellungen zeigen aber die Notwendigkeit, die gesamte Thematik des Hukm bi-ghairi ma anzala-llah in der innerislamischen Diskussion umfassend aufzuarbeiten. Sie bekräftigen aber auch, dass diese Diskussion nur ruhig und sachlich erfolgen sollte und nur dann zu einem sinnvollen Ergebnis führen wird.

Fußnoten

  1. Also derjenige, der mit etwas anderem regiert/richtet, als mit dem offenbarten islamischen Gesetz.
  2. Sure al-Ma'idah: 44
  3. Ad-Duraru s-Saniyyah fi-l-Ajwibati n-Najdiyyah - editiert von Muhammad ibnu Qasim, erschienen 1417/1976 in 16 Bänden: Band 1, Seite 162
  4. Hierbei muss auch darauf hingewiesen werden, dass die verschiedenen Personen einer so umfassenden Bewegung wie der Da'wah Najdiyyah sich auch teilweise in ihren Aussagen, Schriften und Herangehensweisen unterschieden. Dies wird von vielen Menschen nicht beachtet, wenn sie eine Bewegung oder Strömung als Ganzes betrachten.