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Erwähnung des Offenbarungsgrundes (Sababu n-Nuzul) für die hier besprochene Ayah von Sure al-Ma'idah

Hauptteil · Volltext-Kapitel aus dem Buch Wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat … · Als PDF lesen

Für die vorliegende Thematik und auch in Bezug auf die vor kurzem erwähnte Aussage von at-Tabari bezüglich des Juhud, also der Ablehnung/Ableugnung, ist es nicht uninteressant, einen Blick auf den Offenbarungsgrund des Verses 44 der fünften Sure, Al-Ma'idah, zu werfen.

In den beiden Sahih-Werken wird diesbezüglich erwähnt, wie die Juden in der Zeit vor dem Islam das Gesetz für den Ehebruch abänderten und die vorgeschriebene Strafe durch eine andere ersetzten.

عَنْ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ أُتِيَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ بِيَهُودِيٍّ وَيَهُودِيَّةٍ قَدْ أَحْدَثَا جَمِيعًا فَقَالَ لَهُمْ مَا تَجِدُونَ فِي كِتَابِكُمْ قَالُوا إِنَّ أَحْبَارَنَا أَحْدَثُوا تَحْمِيمَ الْوَجْهِ وَالتَّجْبِيهَ قَالَ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ سَلَامٍ ادْعُهُمْ يَا رَسُولَ اللَّهِ بِالتَّوْرَاةِ فَأُتِيَ بِهَا فَوَضَعَ أَحَدُهُمْ يَدَهُ عَلَى آيَةِ الرَّجْمِ وَجَعَلَ يَقْرَأُ مَا قَبْلَهَا وَمَا بَعْدَهَا فَقَالَ لَهُ ابْنُ سَلَامٍ ارْفَعْ يَدَكَ فَإِذَا آيَةُ الرَّجْمِ تَحْتَ يَدِهِ

Von 'Abdullah ibnu 'Umar رضي الله عنه, dass er sagte:

Zum Propheten صلى الله عليه وسلم wurde ein Jude und eine Jüdin gebracht, die gemeinsam etwas47 vollzogen hatten.

Daraufhin sagte er zu ihnen48: „Welche (Strafe) findet ihr dafür in eurem Buch?“ Sie erwiderten: „Unsere Gelehrten führten den tahmim des Gesichts und den tajbih ein49.“

'Abdullah ibnu Salam50 sagte: „O Gesandter Allahs! Fordere sie auf, mit der Thora zu dir (zu kommen).“ Daraufhin wurde eine Thora gebracht und einer von ihnen legte seine Hand auf den Vers über die Steinigung und las das, was davor, und das, was danach war.

Ibnu Salam sagte zu ihm: „Hebe deine Hand auf“, und plötzlich war unter ihr der Steinigungsvers“51.

In einem anderen Hadith wird deutlich, warum und wie die Juden das Gesetz durch ein anderes ersetzten:

فَدَعَا رَجُلًا مِنْ عُلَمَائِهِمْ فَقَالَ أَنْشُدُكَ بِاللَّهِ الَّذِي أَنْزَلَ التَّوْرَاةَ عَلَى مُوسَى أَهَكَذَا تَجِدُونَ حَدَّ الزَّانِي فِي كِتَابِكُمْ قَالَ لَا وَلَوْلَا أَنَّكَ نَشَدْتَنِي بِهَذَا لَمْ أُخْبِرْكَ نَجِدُهُ الرَّجْمَ وَلَكِنَّهُ كَثُرَ فِي أَشْرَافِنَا فَكُنَّا إِذَا أَخَذْنَا الشَّرِيفَ تَرَكْنَاهُ وَإِذَا أَخَذْنَا الضَّعِيفَ أَقَمْنَا عَلَيْهِ الْحَدَّ قُلْنَا تَعَالَوْا فَلْنَجْتَمِعْ عَلَى شَيْءٍ نُقِيمُهُ عَلَى الشَّرِيفِ وَالْوَضِيعِ فَجَعَلْنَا التَّحْمِيمَ وَالْجَلْدَ مَكَانَ الرَّجْمِ

… Daraufhin rief er einen ihrer Gelehrten52 zu sich und sagte: „Ich frage dich bei Allah, welcher die Thora auf Musa herabgesandt hat: ‚Findet ihr so die Strafe für den Ehebrecher in eurem Buch vor?!‘“

Er sagte: „Nein, und wenn du mir nicht diesen Schwur abverlangt hättest, hätte ich es dir nicht gesagt. Wir finden [in unserem Buch dafür] die Steinigung, aber er [der Ehebruch] häufte sich unter unseren Angesehenen. Wenn wir nun einen (dieser) Angesehenen [als Ehebrecher] aufgriffen, ließen wir ihn laufen. Wenn wir aber einen Gemeinen [bzw. Schwachen] aufgriffen, wandten wir auf ihn die Strafe an.

Daraufhin sagten wir schließlich: „Kommt herbei, auf dass wir uns auf eine Strafe einigen, die wir sowohl beim Angesehenen als auch beim Gemeinen anwenden. So führten wir den tahmim und das Auspeitschen anstelle der Steinigung ein …“53

Die hier erwähnte Begebenheit wird auch in den frühen Tafsir-Werken stets als Offenbarungsgrund erwähnt, wobei anzumerken ist, dass daneben auch andere Offenbarungsgründe genannt werden.

Im angesprochenen Hadith wird berichtet, dass die darin erwähnten Juden ein Gesetz abänderten. Auf diese eine Gesetzesänderung bezieht sich – unter anderem – also auch der Qur'an-Vers von Sure l-Ma'idah.

In jener Geschichte wird auch erwähnt, dass die Juden den Vers über das ursprüngliche Gesetz in der Thora kannten. Der Vers war nach wie vor in ihrem Buch vorhanden, er wurde also nicht schriftlich verfälscht – zumindest nicht allgemein und umfassend.

Zudem wird aus der Überlieferung klar, dass sich die beschriebenen jüdischen Gelehrten anstrengten, die ursprünglichen Gesetze zu verbergen, und so taten, als wäre ihr Gesetz das von Allah gewollte. Offenbar schämten sie sich deshalb auch, dies zuzugeben.

At-Tabari überliefert in seinem Tafsir folgende, in diesem Zusammenhang interessante Aussage von 'Abdurrahman ibnu Zaid ibni Aslam (gest. 182 n. H.):

«‌مَنْ ‌حَكَمَ ‌بِكِتَابِهِ ‌الَّذِي كَتَبَ بِيَدِهِ وَتَرَكَ كِتَابَ اللَّهِ وَزَعَمَ أَنَّ كِتَابَهُ هَذَا مِنْ عِنْدِ اللَّهِ، فَقَدْ كَفَرَ»

Wer richtet/urteilt mit seinem Geschriebenen, welches er selbst mit seiner Hand geschrieben hat, und das Buch Allahs lässt und behauptet, dass dieses eigene, von ihm Geschriebene von Allah stammt, der hat Kufr begangen.

'Abdurrahman ibnu Zaid erwähnt in dieser Aussage also ebenfalls ausdrücklich den Fall, dass die Person das eigene, erfundene Gesetz Allah zuschreibt.

Eine weitere bekannte Überlieferung, die in den frühen Tafasir häufig erwähnt wird, beschreibt die folgende Begebenheit zwischen dem Propheten صلى الله عليه وسلم und 'Adiyy ibnu Hatim at-Ta'iy.

Ibnu Abi Hatim ar-Razi überliefert in seinem Tafsir:

عَنْ عَدِيِّ بْنِ حَاتِمٍ قَالَ: أَتَيْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَفِي عُنُقِي صَلِيبٌ مِنْ ذَهَبٍ وَهُوَ يَقُولُ ﴿اتَّخَذُوا أَحْبَارَهُمْ وَرُهْبَانَهُمْ أَرْبَابًا مِنْ دُونِ اللَّهِ﴾ قُلْتُ: يَا رَسُولَ اللَّهِ لَمْ يَكُونُوا يَعْبُدُونَهُمْ، قَالَ: أَجَلْ، وَلَكِنْ يُحِلُّونَ لَهُمْ مَا حَرَّمَ اللَّهُ ‌فَيَسْتَحِلُّونَهُ وَيُحَرِّمُونَ عَلَيْهِمْ مَا أَحَلَّ اللَّهُ فَيُحَرِّمُونَ [‌فَتِلْكَ ‌عِبَادَتُهُمْ]

… Von 'Adiyy ibnu Hatim, dass er sagte:

Ich kam zum Gesandten Allahs صلى الله عليه وسلم und hatte um meinen Hals ein goldenes Kreuz hängen54 und er sagte „Sie haben ihre Schriftgelehrten und Mönche neben55 Allah zu Herren genommen ...“, da sagte ich:

„Oh Gesandter Allahs, sie haben sie nicht angebetet.“ Woraufhin er sagte صلى الله عليه وسلم: „Ja. Aber sie erlauben ihnen das von Allah Verbotene, woraufhin sie selbst es für erlaubt erklären, und sie verbieten ihnen das von Allah Erlaubte, woraufhin sie selbst es für verboten erklären.

[Dies war ihre Anbetung ihnen gegenüber.]“56

Wie man in den verschiedenen Tafasir findet, spricht diese Ayah über die Ahlu l-Kitab57. Sie folgten ihren Gelehrten im „Erlauben des Verbotenen“ und „Verbieten des Erlaubten“. Darin bestand die Anbetung, welche sie ihren Gelehrten und Priestern entgegenbrachten.

Sie beteten sie also nicht in erster Linie durch Sujud (Niederwerfung), rituelles Gebet oder Ähnliches an.

Fußnoten

  1. Wie in anderen Riwayat (Überlieferungen) deutlich erwähnt wird, handelt es sich hier um Ehebruch.
  2. also zu den Juden, welche bei den beiden Ehebrechern waren …
  3. Zwei Formen der Bestrafung und Erniedrigung.
  4. Ein jüdischer Gelehrter, der zum Islam übertrat und ein Prophetengefährte wurde.
  5. Überliefert im Sahihu l-Bukhari
  6. Hierin liegt auch ein Beispiel dafür, dass es oft die Gelehrten waren, die die Verfälschung von Gesetzen und religiösen Texten vornahmen.
  7. Überliefert im Sahihu Muslim von al-Baraa'u-bnu 'Azib رضي الله عنه.
  8. Der Prophetengefährte 'Adiyy ibnu Hatim war bis zu diesem Zeitpunkt ein Angehöriger des Christentums.
  9. bzw. auch: „außer Allah“
  10. Ebenso überliefert bei at-Tirmidhi, at-Tabari, at-Tabarani im Al-Mu'jamu l-kabir u.a.; der letzte Satz in eckigen Klammern findet sich bei at-Tabari und anderen.
  11. Wörtl.: Die Leute des Buches, also die Juden und die Christen.