Wie die Salaf die Überlieferung von Ibnu 'Abbas einschätzten
Eine grundlegende Frage ist, wie die frühen Gelehrten der Muslime die anfangs genannte Überlieferung von Ibnu 'Abbas beurteilten. Die Salaf hatten weit mehr Wissen über den Qur'an als die nachfolgenden Generationen. Wenn ein Tafsir bei ihnen anerkannt war und nicht abgelehnt wurde, dann ist es letztlich kaum bis gar nicht vorstellbar, dass diese Auslegung grundfalsch ist bzw. überhaupt nicht existiert.
Die hier thematisierte Aussage von Ibnu 'Abbas wurde von den Gelehrten der ersten Jahrhunderte als Tafsir angenommen und zahlreich wiedergegeben.
So argumentierten mit diesem Tafsir folgende frühe Gelehrte in ihren Büchern über den Iman37:
- Abu 'Ubaid al-Qasim ibnu Sallam (157-224 n. H.) in seinem Buch Kitabu l-Iman
- Ahmad ibnu Hanbal (164-241 n. H.) in Kitabu l-Iman, welches überliefert wird von Abu Bakr al-Khallal in seinem Buch As-Sunnah
- Muhammad ibnu Nasr al-Marwazi (202-294 n. H.) in Ta'dhimu Qadri s-Salah
- Ibnu Battah al-'Ukbari (304-387 n. H.) in seinem Buch Al-Ibanatu l-Kubra
Zudem erwähnten die frühen Gelehrten des Tafsir in ihren Tafsir-Werken die Aussage von Ibnu 'Abbas und ähnliche Aussagen von anderen Gelehrten bei der Auslegung der diesbezüglichen Ayah 44 von Sure al-Ma'idah.
Dazu zählen vor allem folgende Mufassirun:
- Sufyan ath-Thawri (97-161 n. H.)
- 'Abdu r-Razzaq as-San'ani (126-211 n. H.)
- Abu Ja'far ibnu Jarir at-Tabari (224-310 n. H.)
- Ibnu Abi Hatim ar-Razi (240-327 n. H.)
Abgesehen davon wird in den Überlieferungen zusätzlich erwähnt, dass mehrere sehr bedeutende Gelehrte die Aussage noch weiter erklärten. Sie sagten dabei deutlich aus, dass es sich um eine Form von Kufr handelt, die einen Menschen nicht aus dem Islam befördert.
Zu diesen Gelehrten zählen z. B.: Sufyan ibnu 'Uyaynah (107-198 n. H.), Tawus ibnu Kaisan (12-106 n. H.), sein Sohn 'Abdullah ibnu Tawus (gest. 132 n. H., Geburtsjahr unklar), 'Ata' ibnu Abi Rabah (27-114 n. H.) und andere.
Für das bisher Gesagte können folgende Aussagen als Beispiel angeführt werden.
Abu 'Ubaid al-Qasim ibnu Sallam schrieb in seinem Buch Kitabu l-Iman:
وَقَالَ ابْنُ عَبَّاسٍ: «لَيْسَ بِكُفْرٍ يَنْقُلُ عَنِ الْمِلَّةِ»
Und es sagte Ibnu 'Abbas: „Es ist kein Kufr, der (jemanden) aus der Religion befördert.“
Abu 'Ubaid schreibt die Aussage also deutlich Ibnu 'Abbas zu. Danach schreibt er diesen Tafsir auch dem Gelehrten 'Ata' ibnu Abi Rabah zu.
Ibnu Battah al-'Ukbari überliefert diese Auslegungen in einem Kapitel mit folgendem Titel:
بَابُ ذِكْرِ الذُّنُوبِ الَّتِي تَصِيرُ بِصَاحِبِهَا إِلَى كُفْرٍ غَيْرِ خَارِجٍ عَنِ الْمِلَّةِ
Dies kann sinngemäß etwa folgendermaßen übersetzt werden:
Kapitel: Die Erwähnung der Sünden, durch welche eine Person kufr begeht, der nicht aus der Religion befördert.
Die Aussage von Ibnu Battah kann also im Grunde kaum deutlicher sein.
Ebenso wird von Ahmad ibnu Hanbal mehrfach überliefert, dass er diesen Tafsir in Bezug auf die genannte Ayah von Sure l-Ma'idah erwähnte. Dies berichtet Abu Dawud (202-275 n. H.) und ebenso Ibnu Hani' (218-275 n. H.), beide in ihren Masa'il, also in den Werken über Fragen, die sie Ahmad ibnu Hanbal stellten.
Als Beispiel für die genannten Aussagen von Ahmad im Folgenden der Bericht von Ibnu Hani':
وسألته عن حديث طاوس عن قوله: كفر لا ينقل عن الملَّة؟ قال أبو عبد اللَّه: إنما هذا في هذِه الآية: ﴿وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأُولَئِكَ هُمُ الْكَافِرُونَ﴾
Und ich fragte ihn nach dem Hadith von Tawus38, Nach seiner Aussage „Kufr, der nicht aus der Religion befördert“. Abu 'Abdillah sagte: „Dies bezieht sich auf die Ayah ‚Und wer nicht mit dem richtet, was Allah herabgesandt hat, so sind jene die Kafirun.‘“
Abu Bakr al-Khallal (gest. 311 n. H.) erwähnt zahlreiche Überlieferungen in As-Sunnah, bei denen Ahmad mit Überlieferungsketten zu unterschiedlichen Gelehrten dieses Verständnis der Ayah überliefert.
Auch der folgende überlieferte Wortwechsel mit Ahmad ibnu Hanbal, berichtet im Buch Ahkamu n-Nisa' von Abu Bakr al-Khallal (91. Überlieferung), gibt dies deutlich wieder:
... ومن نحو قول ابن عباس: ﴿وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأُولَئِكَ هُمُ الْكَافِرُونَ﴾، فقلت له: فما هذا الكفر؟ قال: كفر لا ينقل من الملة، مثل بعضه فوق بعض، فكذلك الكفر، حتى يجيء من ذلك أمر لا يختلف الناس فيه
… So wie die Aussage von Ibnu 'Abbas (über) „Wer nicht mit dem richtet, was Allah herabgesandt hat, so sind jene die Kafirun.“,
Da sagte ich zu ihm39: „Und was ist dieser Kufr?“, er sagte:
„Kufr, der nicht aus der Religion befördert. Genauso wie ein Teil über dem anderen. Ebenso ist es beim Kufr, bis davon eine Sache vorfällt, bei der sich die Menschen einig sind40.“
Diese hier zitierten Aussagen sollen stellvertretend für ähnliche Stellen in diesem Zusammenhang genügen. Aus dem Gesagten wurde also deutlich, dass die frühen Gelehrten diesen von Ibnu 'Abbas überlieferten Tafsir annahmen und nicht ablehnten.
Dadurch ist die Frage nach der Gültigkeit dieses Tafsir eigentlich schon beantwortet. Wie allgemein bereits erläutert wurde, ist es nicht denkbar, dass die frühe Gelehrsamkeit aus den verschiedenen Wissensgebieten diese Aussage zahlreich überlieferte, aber niemand darauf hinwies, dass es sich um eine fehlerhafte Überlieferung oder einen unzulässigen Tafsir handeln würde.
Trotzdem soll im Folgenden ein kurzer Blick auf die einzelnen Überlieferungswege geworfen und auf einige Missverständnisse hingewiesen werden. In diesem Zuge sollen auch wichtige und grundlegende Dinge über die Methode der frühen Gelehrten in den Hadith-Wissenschaften und bei der Tafsir-Überlieferung verdeutlicht werden.
Fußnoten
- Zahlreiche Gelehrte verfassten Bücher, in denen sie über die Eigenheiten des Iman sprachen und falsche Ansichten dazu widerlegten. Diese Bücher wurden häufig mit dem Titel „Kitabu l-Iman“ betitelt. ↩
- Wie bereits erwähnt wurde, wird dieser Tafsir von Tawus selbst ebenfalls überliefert. Hier ist jedoch eher die Aussage von Ibnu 'Abbas gemeint, die von Tawus mehrfach überliefert wird. Die entsprechenden Überlieferungswege werden in Kürze einzeln angeführt. ↩
- Also zu Ahmad ibnu Hanbal ↩
- wörtlich: „bis davon eine Sache kommt, bei der sich die Menschen nicht unterscheiden.“ Gemeint ist also: Bis jener Kufr vorfällt, der so deutlich ist, dass es darüber keinen Meinungsunterschied gibt, dass es sich um großen Kufr handelt, der den Menschen aus der Religion befördert. ↩