ibnu-musafir.com

Ein Beispiel für Unwissenheit im Umgang mit arabischen Texten

Volltext-Kapitel aus der Schrift Die Salaf zu zitieren, heißt nicht unbedingt, die Salaf zu verstehen – Anmerkung zu einer medizinischen Behandlungsmethode bei den Salaf · Als PDF lesen

Jemand im deutschsprachigen Raum erwähnte die obige Aussage von Abdu l-Malik ibnu Habib – dies jedoch bei der Frage, ob die (medizinische) Spritze (!) das Fasten ungültig macht. So schreibt er in der Überschrift „Macht die Spritze das Fasten ungültig?“ und spricht auch deutlich von der Injektion, als er sagt: „Die Spritze muss in eine Ader gespritzt werden …“.

Darauf zitierte er dann die Aussage von Abdu l-Malik ibnu Habib mit dem Zusatz: „… Daher ist im Falle einer solchen Behandlung das Nachholen des Fastens erwünscht.“

Diesen Zusatz habe ich aber an entsprechender Stelle im genannten Werk nicht gefunden und es ist unwahrscheinlich, dass diese Aussage vom selben Autor an anderer Stelle nochmal in genau derselben Form mit jenem Zusatz zu finden ist. Auch nach einer Suche in diesem und zwei anderen Werken des Autors konnte ich diesen Zusatz nicht finden.

Es sieht danach aus, als stamme diese Stelle nicht aus dem Original, sondern von einem anderen Autor. Wie es scheint, wurde also der entsprechende Zusatz fälschlicherweise dem Zitat beigefügt.

Soweit ich gesehen habe, bringt Abdu l-Malik ibnu Habib die Behandlung mit Huqan also nirgends mit dem Fasten in Verbindung. Wallahu a'lam.