Wer Schirk begeht, muss dementsprechend benannt werden
Das Wort Schirk ist sprachlich und islamrechtlich eines der Wörter, die schlechte Taten beschreiben. Wer Schirk begeht, muss auch dementsprechend benannt werden – ebenso, wie auch jemand, der zina (Unzucht) begeht, als zani bezeichnet wird.
Ein Muslim, der zina begeht, wäre also als Muslim und gleichzeitig als zani zu bezeichnen. Dies ist möglich, da die Unzucht eine Sünde ist und Sünden den Islam einer Person nicht unwirksam machen. Deshalb ist es möglich, dass sich die beiden Eigenschaften, Islam und Sündhaftigkeit, in ein und derselben Person zum selben Zeitpunkt vereinen.
Im Gegensatz dazu könnte ein Mensch niemals – uneingeschränkt und ohne weitere Erklärung – als „Muslim Muschrik“ bezeichnet werden.
Wer nicht wusste, dass es sich bei der Unzucht um eine Sünde handelt, kann unter Umständen durchaus für seine Unwissenheit entschuldigt sein. Jedoch könnte man keinesfalls bestreiten, dass die Person als unzüchtig (zani) bzw. die Tat als Unzucht (zina) beschrieben werden muss – auch wenn eine begründete und nachvollziehbare Unwissenheit in der Schari'ah vor der Strafe schützt.
Ebenso ist jemand, der Alkohol trinkt, zweifelsohne als „Alkohol Trinkender“ (scharibu l-khamr) zu beschreiben. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Person unwissend über das Alkoholverbot und deshalb entschuldigt ist, was durchaus der Fall sein kann.
Im selben Sinne ist ein Mensch, der Schirk begeht, definitiv als Muschrik zu bezeichnen, weil er ebendiese Tat begeht und deshalb zweifelsohne die entsprechende Beschreibung vorgenommen werden muss.
In derselben Weise erklärt sich, dass so eine Person kein Muslim sein kann, weil sie nämlich den Inhalt des Islam und die Grundeigenschaft des Wortes „Muslim“ nicht erfüllt und deshalb nicht damit beschrieben werden kann.