Anmerkung zur Anwendbarkeit der Aussage von Ibnu 'Abbas auf die heutige Zeit
Jene, die die Argumentation mit dem überlieferten Tafsir von Ibnu 'Abbas ablehnen, weisen häufig darauf hin, dass diese Aussage sich in jedem Fall nicht auf die Zustände der heutigen Zeit beziehen kann.
Damit ist gemeint, dass die Außerkraftsetzung der Shari'ah bzw. eines Großteils davon, wie sie in der heutigen Realität vorherrschend ist, damals nicht annähernd existierte. Deshalb dürfe man die Aussage von Ibnu 'Abbas – selbst, wenn sie tatsächlich von ihm stammen sollte – nicht auf diese heutigen Zustände anwenden.
Auch auf diesen Punkt kann hier nicht im Detail eingegangen werden, da sich diese Schrift mit der Authentizität jenes überlieferten Tafsir-Textes auseinandersetzt und mit der Methode der frühen Gelehrten bei der Qur'an-Auslegung.
Aber es sollte hier am Anfang darauf hingewiesen werden, dass diese Argumentation aus historischem Blickwinkel sicherlich eine gewisse Berechtigung hat. Ibnu 'Abbas hatte mit seiner Aussage sicher nicht laizistische32 und säkulare33 Gesellschaften gemeint, wie wir sie heute vorfinden.
Es ist heutzutage bei den allermeisten Staaten der sogenannten islamischen Welt im Grunde für jeden offensichtlich, dass die dort eingesetzten Verfassungen offenkundig und von Grund auf vom ursprünglichen islamischen System losgelöst sind.
In diesen Ländern verhält sich die Mehrheit der Gesetze gegensätzlich zu den islamischen Gesetzen. Und selbst jene Gesetze, die sich äußerlich mit der islamischen Vorgabe decken, sind vom Fundament her nicht islamisch, da sie gemäß den Verfassungen erst durch die Mehrheit legitimiert wurden und nicht durch die islamischen Quellen. Ein Gesetz in solchen Ländern ist also dadurch gültig, dass die Mehrheit es für gut befindet34. Die Tatsache, dass etwas in den islamischen Quellen vorgegeben ist, hat laut diesen Verfassungen überhaupt keinen Einfluss auf die Gesetzgebung.
Tatsächlich handelt es sich in den beschriebenen Verfassungen also zweifelsohne um laizistische Systeme, egal ob dies nun ausdrücklich darin erwähnt ist oder nicht. Auch eine in manchen Verfassungen erwähnte scheinbare Berufung auf den Islam als Grundlage ändert an dieser Tatsache nichts, da es sich bestenfalls um eine Fassade handelt, die durch die übergeordneten Grundsätze jegliche Bedeutung verliert. Und selbst diese fassadenhaften Überreste versucht man beharrlich und mit aller Kraft zu entfernen, wie sich gegenwärtig am Beispiel von Tunesien deutlich zeigt.
Die Frage, ob dieser eine Tafsir von Ibnu 'Abbas also in dieser Form authentisch überliefert und von der frühen Gelehrsamkeit vertreten wurde, kann keinesfalls dazu missbraucht werden, die oben beschriebenen Staatsgefüge als von Grund auf islamische Systeme zu erkennen, die lediglich einige Makel haben – gleich einem Muslim, der einige Sünden begeht. Dies wäre zweifelsohne absurd.
Auch geht es bei der Frage nach der Authentizität der hier behandelten Aussage von Ibnu 'Abbas nicht um die Einschätzung einzelner Regenten oder sonstiger Einzelpersonen. Der Gedanke, die Aussage von Ibnu 'Abbas würde automatisch dazu führen, dass jeder Regent, Richter usw., der sich zum Islam bekennt, im äußersten Fall als sündiger Muslim angesehen werden müsse, egal welche Kufr-Handlungen er begeht, ist ebenfalls irrsinnig.
Jeder Mensch ist aus islamischer Sicht gemäß seiner Taten und Aussagen zu beurteilen, egal ob es sich dabei um einen Staatsmann oder einen einfachen Bürger handelt. Wie dies im Einzelfall aussieht, muss also gemäß den beschriebenen Umstände beurteilt werden, was nicht Thema dieses Buches ist.
Auch wenn solche Fragestellungen hier nicht eingehend behandelt werden können, heißt dies nicht, dass irrige Gedankengänge der oben beschriebenen Art zulässig wären.
Für ein umfassendes Verständnis der Fragestellung des Al-Hukmu bi-ghairi ma anzala-llah35 wäre es also notwendig, all diese Faktoren einzubeziehen und in einer eigenen Abhandlung aufzuarbeiten.
Es können in diesem Zusammenhang jedoch Dinge erwähnt werden, die bei den meisten an der Diskussion Beteiligten klar als Kufr einzustufen sind. Z. B. der Fall einer Person, die die islamischen Gesetze von Grund auf ablehnt, sie als minderwertig betrachtet bzw. eine menschliche Gesetzgebung vom Grundsatz her als hochwertiger ansieht, als die göttliche Gesetzgebung oder diese ins Lächerliche zieht.
Im vorliegenden Buch geht es jedoch um eine andere, viel grundlegendere Frage, nämlich darum, wie man überhaupt zu einem richtigen Verständnis des Qur'an gelangen kann. Es ist nicht denkbar, dass man einen authentischen Tafsir von Grund auf ablehnt, weil man ihn nicht mit den eigenen Ansichten vereinbaren kann. Vielmehr ist es notwendig, authentisch überlieferte Aussagen anzunehmen und dann nach dem korrekten Verständnis dafür zu suchen, um sie in den richtigen Kontext zu setzen.
Hierbei zeigt sich auch die Wichtigkeit dieser Thematik. Wer gar nicht weiß, welche Auslegungen von den frühen Muslimen überliefert, angenommen und vertreten wurden, der ist von Grund auf zum Scheitern verurteilt. So jemandem müssen zwangsläufig immer wieder gröbere Fehler beim Verständnis unterlaufen.
Es kann also nur einen Weg zu einem authentischen Verständnis geben: Zuerst die frühen Quellen und die frühen überlieferten Verständnisse zu eruieren, um sie daraufhin richtig zu verstehen.
Keinesfalls kann die Methode aber sein, sich zuerst ein eigenes Verständnis über den Islam und seine Prinzipien zu bilden und hiernach das abzulehnen, was von den frühen Muslimen überliefert und angenommen wurde.
Wer einen authentischen Text nicht richtig verstehen oder einordnen kann, der muss nach dem Verständnis suchen, nicht den Text ablehnen. Genau darum geht es in diesem Buch. In keinem Fall hätte man das Recht, einen authentischen Tafsir abzulehnen, den die frühen Gelehrten ganz allgemein annahmen.
Fußnoten
- Laizismus beschreibt die strikte Trennung von Staat und Religion. Bei der Haltung des Laizismus geht es darum, jeglichen Einfluss der Religion bei den Belangen des Staates zurückzudrängen. Beispiele für Staaten, die in ihrer Verfassung ausdrücklich als laizistisch beschrieben werden, sind Albanien und die Türkei. ↩
- Säkularismus bezeichnet im Grunde ebenfalls die Trennung zwischen Staat und Kirche bzw. Religion im Allgemeinen. Es wird stellenweise darauf hingewiesen, dass diese Trennung beim Laizismus praktisch sogar noch deutlicher ist als in säkularen Gesellschaften. Ein säkularer Staat meint – gemäß seinem eigenen Selbstverständnis –, nur seine eigene Weltlichkeit und nichts anderes, darüber Hinausgehendes zu benötigen. ↩
- … zumindest theoretisch, da es sich im Regelfall um autoritäre Regime mit einem demokratischen Anstrich handelt. ↩
- Dieser bekannte arabische Ausdruck bedeutet etwa: „Das Richten/Regieren/Urteilen mit etwas anderem, als dem, was Allah herabgesandt hat“. Der Ausdruck ist dem anfangs erwähnten Vers 44 von Sure al-ma'idah entnommen. Der Kürze halber und da diese Angelegenheit im Arabischen unter diesem Begriff bekannt ist, wird dieser Ausdruck auch im weiteren Verlauf verwendet. ↩