Anmerkung zu Handlungen, die im Allgemeinen nicht als Kufr betrachtet werden
Den im vorausgehenden Kapitel genannten deutlichen Fällen stehen andere gegenüber, bei denen im Allgemeinen klar ist, dass es sich nicht um Kufr handelt, sondern um Sünden, die einen Muslim nicht aus der Religion befördern.
Dazu zählen zunächst natürlich Leute, die aufgrund von völliger Unwissenheit über einen islamischen Inhalt diesen ablehnen, sowie Personen, die einen islamischen Text auf falsche Weise auslegen (Ta'wil) – sofern dieser Fehler bei der jeweiligen Person als entschuldbar gilt.
Es sollte also klar sein, dass es beim hier thematisierten Erlassen von Gesetzen natürlich nur um jene Person geht, die dies vorsätzlich tut und mit dem Wissen, dass dieses selbst formulierte Gesetz, dem Gesetz Allahs widerspricht. Damit ist auch klar, dass ein Gelehrter, der durch Ijtihad/Rechtsableitung nach bestem Gewissen zum falschen Urteil kommt, überhaupt nicht Gegenstand dieser Diskussion ist. Ein solcher Gelehrter ist im Konsens aller Muslime bei seinem Urteil entschuldigt und wird darüber hinaus für seine Anstrengung sogar belohnt – wie in einem bekannten Hadith erwähnt ist.
Auch ist hier z. B. der Fall eines Richters zu erwähnen, der sich bestechen lässt und daraufhin durch eine Verdrehung der Fakten die Realität des Urteils ändert. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass der Richter einen Zeugen mit dem Vorwand der fehlenden Rechtschaffenheit ablehnt, wobei er selbst jedoch weiß, dass der Zeuge rechtschaffend ist. Dies ist zweifelsohne eine gewaltige Sünde, aber es führt nicht zu einem Austritt aus dem Islam, da der Richter äußerlich nur das islamische Gesetz anwendet, auch wenn er die Umsetzung des Urteils behindert hat36.
Fußnoten
- Es gibt heute vielleicht einige wenige Personen, die so weit gehen zu behaupten, dass in jedem Fall – also auch im Falle des bestechlichen Richters – der große Kufr vorliegt. Später im Buch wird darauf noch hingewiesen. Ein solches Verständnis lehnt sich aber nicht an die Aussagen der frühen Generationen an und muss dementsprechend kritisch betrachtet werden. Tatsächlich ist die Herangehensweise solcher Leute viel eher von eigener Philosophie geprägt als von den islamischen Quelltexten und ähnelt im Ergebnis eher der Aussage der Khawarij-Sekte, als jener der frühen muslimischen Gelehrten. Dies sollte hier nur im Sinne eines Hinweises erwähnt werden. ↩