Anmerkung zur Möglichkeit von Meinungsunterschieden zwischen den Sahabah – Hinweis auf grundsätzliche Fehler beim Umgang mit den Aussagen der Salaf
Meint jemand in Bezug auf die eben erwähnte Aussage von Ibnu Mas'ud, dass damit sicher und ausschließlich der große Kufr gemeint war, stellt sich eine weitere Frage. In diesem Fall wären nämlich zwei tatsächlich unterschiedliche Aussagen der Sahabah überliefert.
Meinungsunterschiede in Rechtsfragen zwischen den Prophetengefährten sind an sich nichts Ungewöhnliches. Sie kamen durchaus vor, alleine schon deshalb, weil nicht jeden Sahabi genau dieselben Texte erreichten. Wen der Text nicht erreichte, der kannte auch den entsprechenden Inhalt nicht und konnte ihn somit bei der Rechtsfindung nicht berücksichtigen.
Wichtiger ist aber die Tatsache, dass es im Falle von unterschiedlichen Meinungen in Rechtsfragen eigentlich immer deutlich ersichtlich ist, dass ein tatsächlicher Meinungsunterschied vorlag. Dies zeigte sich in der Regel schon deutlich durch die Diskussion der Sahabah selbst. In vielen Fällen ist ausdrücklich überliefert, wie ein Sahabi seine Meinung ändert, als er von der anderen Meinung Kenntnis bekommt bzw. den diesbezüglichen Text erhält.
In solchen Fragen wurden die unterschiedlichen Meinungen im Grunde auch immer von den nachfolgenden Rechtsgelehrten erwähnt und besprochen.
Betrachtet man jedoch diese Angelegenheit, sieht man über Jahrhunderte niemanden, der die Aussage von Ibnu 'Abbas und jene von Ibnu Mas'ud ausdrücklich in Widerspruch stellt. Man muss sich also die Frage stellen: Wie könnte es sein, dass diese beiden Aussagen sich tatsächlich widersprechen, dies aber niemandem von den frühen Gelehrten aufgefallen ist, bis schließlich viele Jahrhunderte später Leute kommen und meinen, einen ganz klaren Widerspruch entdeckt zu haben?
Wer die heutige Diskussion zu dieser Thematik des Hukm bi-ghairi ma anzala-llah verfolgt, der findet immer wieder dasselbe Schema. So wird im Grunde immer auf folgende Arten argumentiert:
- a) Die Gefährten waren sich einig, dass es sich um Kufr akbar handelt. Andere Aussagen wurden falsch überliefert. Unterschiedliche Meinungen gab es nur zwischen den Schülern der Sahabah, den Tabi'in. Diese sind auch nur Menschen und was sie sagen ist nichtig (, wenn es dem späteren, isolierten, eigenen Verständnis für den Qur'an und die Sunnah widerspricht).
- b) Die Gefährten hatten unterschiedliche Meinungen. Einer hat einen Fehler in dieser grundlegenden Frage gemacht. Er ist nur ein Mensch. Seine Aussage ist zu verwerfen, weil sie eindeutig den Texten des Qur'an und der Sunnah widerspricht (wiederum nach dem eigenen Verständnis).
Man muss sich überlegen, was solche Annahmen in weiterer Konsequenz bedeuten:
- Ein Sahabi (Prophetengefährte) und darüber hinaus einer der größten Gelehrten des Islam verstand nicht, dass seine Ansicht völlig den Grundsätzen des Islam widerspricht, und zwar in so banaler Art und Weise, dass dies 1400 Jahre später Leute verstehen, die vielleicht ein Tausendstel des Wissens der Gefährten hatten, wenn sie bloß einen Blick auf einen einzelnen Qur'an-Vers werfen.
- Die anderen Sahabah verstanden dies ebenso wenig, weshalb niemand davon auf den angeblichen, gravierenden Fehler hinwies.
- Die frühesten und bedeutendsten Gelehrten der Muslime, angefangen bei den Tabi'in oder sogar bei den Sahabah selbst, verstanden nicht, dass hier überhaupt unterschiedliche Meinungen vorliegen.
- Ebenso fiel diesen Gelehrten nicht der – angebliche – Widerspruch dieser Aussage zum Qur'an auf.
Führt man sich diese Konsequenzen vor Augen, kommt man nicht umhin eine ziemlich extreme Kühnheit beim Umgang mit den Aussagen der frühen Gelehrten zu erkennen.
Dies verwundert zunächst sehr, handelt es sich dabei doch unter anderem auch um Leute, die sich der Salafiyyah zuschreiben und sich Stolz zur Methode der Salaf bekennen.
Untersucht man die unterschiedliche Methodik jedoch weiter, so sieht man, dass die heute vorherrschende Methodik nicht jener der frühen Gelehrten der Salaf entspricht. Vielmehr handelt es sich um eine ganz andere Methodik, die aus der islamischen Geschichte bekannt ist und die genau diese Kühnheit an den Tag legt, ja geradezu zelebriert. Es ist die Methode von Ibnu Hazm al-Andalusi (384-456 n. H.), dem wichtigsten und bekanntesten Vertreter der Dhahiriyyah-Ausrichtung.
Die grundlegendste Idee der Dhahiriyyah war, dass man nur nach dem Dhahir, also nach dem äußeren Wortlaut eines Quelltextes gehen darf. Deshalb lehnten sie den Analogieschluss (Qiyas) mehr oder weniger ab – auch wenn dies letztlich nicht bei jeder Art von Analogieschluss konsequent durchgeführt wurde.
Ibnu Hazm versucht in seinen Ausführungen, mit einer ziemlichen Härte und Selbstgewissheit zu zeigen, dass die Aussagen der Prophetengefährten – und noch eher die Aussagen der unmittelbar nachfolgenden Generationen – keinerlei Argument bei der Beweisfindung sind.69
Wie realitätsfern und übermäßig theoretisiert diese Behauptungen sind, zeigt sich an ebendieser vorliegenden Untersuchung einiger Tafsir-Überlieferungen. All diese Aussagen und die konsensuale Haltung der frühen Gelehrsamkeit einfach so abzutun durch irgendwelche theoretischen, philosophischen Überlegungen, ist wissenschaftlich gesehen eine gewissermaßen absurde Realitätsverweigerung.
Umso überraschender ist, dass die Denkweise der Dhahiriyyah heute eigentlich das gesamte Denken in der muslimischen Gemeinschaft unterwandert hat. Dies geht so weit, dass im Grunde quasi alle der zahlreichen bekannten Strömungen der sogenannten Salafiyyah völlig diesem Denken anhängen – ohne es selbst zu merken.
Viele Anhänger dieser Ausrichtungen kritisieren Ibnu Hazm sogar für diese und jene Aussagen und Standpunkte, merken aber nicht, dass sie gleichzeitig die Kerngedanken der Dhahiriyyah übernommen haben und in genau derselben Weise Überlieferungen und theologische Inhalte ablehnen, die von den frühen Gelehrten geschlossen angenommen wurden70!
Fußnoten
- Argumentationen dieser Art gab es in Wirklichkeit schon vor Ibnu Hazm und der Dhahiriyyah-Strömung. So erwähnt z. B. Abu Sa'id 'Uthman ibnu Sa'id ad-Darimi (200-280 n. H.) diese Argumentation von dem philosophie-beeinflussten Sektierer Bishr ibnu Ghiyath al-Marisi (138-218 n. H.). Al-Marisi wurde zu jener Zeit als Ketzer bekannt und von ad-Darimi in einem eigens dafür verfassten Werk widerlegt – auch in der hier angesprochenen Thematik. ↩
- Im Arabischen: تَلقَّوها بالقَبول ↩