Von 'Abdullah ibnu Mas'ud رضي الله عنه wird überliefert, dass es sich um Kufr handelt
Abu Bakr al-Khallal überliefert in As-Sunnah, dass 'Abdullah Ibnu Mas'ud (gest. 32 n. H.66) folgende Fragen gestellt wurden:
عن مسروق، قال: سُئل عبد اللَّه عن السُّحت. فقال: الرشا. قيل له: في الحكم؟ قال: ذاك الكفر. قال: ثم قرأ: {وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأُولَئِكَ هُمُ الْكَافِرُونَ}
Von Masruq, dass er sagte: 'Abdullah wurde nach as-Suht gefragt, worauf er erwiderte: (Das ist) die Bestechung.
Darauf wurde zu ihm gesagt: „(Und wie ist es) bei dem Richten?“ Er sagte: „Dies ist der Kufr.“
Sodann las er: „Und wer nicht mit dem richtet, was Allah herabgesandt hat, so sind jene die Kafirun.“
Diese Aussage – in diesem oder ähnlichem Wortlaut – wird in verschiedenen Werken, wie z. B. dem Tafsir von at-Tabari und auch im Tafsir von Ibnu Abi Hatim ar-Razi, von unterschiedlichen Personen von Ibnu Mas'ud überliefert.
Die Aussage von Ibnu Mas'ud darf sicher nicht vernachlässigt werden, jedoch muss sie im Zusammenhang mit den Tafasir der Salaf verstanden werden. Es kann hier, wie gesagt, auch nicht im Detail auf die ganze Angelegenheit des Hukm bi-ghairi ma anzala-llah eingegangen werden.
Es stimmt, dass Ibnu Mas'ud hier sagte, dass es sich um Kufr handelt. Es ist aber wiederum zu bedenken, dass er nicht ausdrücklich den großen Kufr erwähnte.
Man kann zwar argumentieren, dass die allgemeine Anwendung des Wortes in erster Linie auf den großen Kufr hindeutet, sofern es nicht Anzeichen gibt, dass es an der jeweiligen Stelle etwas anderes bedeutet. Trotzdem ist es – wenn auch vergleichsweise selten – möglich, dass der kleine Kufr gemeint ist, wobei in der Aussage nicht deutlich darauf hingewiesen wurde.
In jedem Fall muss klar sein, dass unabhängig von dieser überlieferten Aussage von Ibnu Mas'ud die Gelehrten der Salaf den von Ibnu 'Abbas überlieferten Tafsir nicht ablehnten, sondern ihn annahmen. Bei ihnen widersprach das eine also offenbar nicht dem anderen.
Im äußersten Falle müsste man sich überlegen, ob es sein könne, dass Ibnu Mas'ud hier eine andere Ansicht vertrat. Dabei sollte man aber bedenken, dass dies eine Angelegenheit von großer Tragweite ist. Es würde sich also die Frage stellen, ob es wirklich anzunehmen ist, dass sich die Prophetengefährten in dieser Angelegenheit grundlegend unterschieden haben.
Viel naheliegender wäre wohl – falls Ibnu Mas'ud eindeutig den großen Kufr meinte – folgende Erklärung: Das Richten mit einem anderen Gesetz als jenem, das Allah herabgesandt hat, ist unter gewissen Umständen großer Kufr. So gesehen kann sich die Ayah also auf beide Fälle beziehen, je nach Situation.
At-Tabari weist in seinem Tafsir auch auf verschiedene Verständnisse hin. Dabei wird unter anderem ausdrücklich die Aussage erwähnt, es wäre damit der große Kufr gemeint, wenn ein Mensch z. B. das Gesetz nicht anwendet, weil er es von Grund auf ablehnt67.
Letztlich darf nicht vergessen werden, dass es – wie eingangs erwähnt wurde – Fälle gibt, bei denen es ziemlich deutlich ist, dass kein großer Kufr vorfällt – wie der Fall des Richters, der sich bestechen lässt, aber auch andere Fälle. Tatsächlich gab es solche Fälle von Ungerechtigkeit (Al-jaur) bei den Regenten und Richtern, wobei diese im Allgemeinen nicht aus dem Islam ausgeschlossen wurden. Die Aussage von Ibnu Mas'ud dreht sich aber um ebendiese Angelegenheit.
Würde man die Aussage von Ibnu Mas'ud verallgemeinern, müsste man sich die Frage stellen, ob man all diese Fälle ebenfalls als großen Kufr ansieht. Dies mag abwegig erscheinen, aber es gibt heutzutage vereinzelt tatsächlich einige wenige Personen, die genau zu diesem Schluss kamen68.
Diese Dinge sollten hier nur im Sinne von Hinweisen erwähnt werden. Klar muss jedoch sein, dass man auch durch diese Überlieferung von Ibnu Mas'ud nichts daran ändern kann, dass eigentlich niemand von den Salaf den Tafsir von Ibnu 'Abbas abgelehnt hat.
Fußnoten
- Den Biografien lässt sich entnehmen, dass 'Abdullah Ibnu Mas'ud zu jenem Zeitpunkt über 60 Jahre alt war. ↩
- Siehe dazu die Aussage von at-Tabari und die vorangegangene Erklärung im Kapitel „Erwähnung des Offenbarungsgrundes (sababu n-nuzul) für die hier besprochene Ayah von Sure al-Ma'idah“. ↩
- So z. B. 'Abdu l-Qadir ibnu 'Abdi l-'Aziz (auch bekannt als Sayyid Imam und Dr. Fadl), der eigentlich wohl wichtigste Vordenker aller zeitgenössischen jihadistischen Gruppen. Er kommt in seinem Hauptwerk, Al-Jami' fi Talabi l-'Ilmi sh-sharif, zum Schluss, dass dieser Vers jegliche Urteilsfindung im Gegensatz zum islamischen Gesetz als großen Kufr bezeichnet. Dies führte ihn letztlich dazu, in einem eigenen Kapitel unzählige Personen anzuführen, um sie alle des Fehlers in dieser Angelegenheit zu bezichtigen, darunter Ibnu Taimiyyah, Ibnu l-Qayyim, zahlreiche Vertreter der Da'wah Najdiyyah, zeitgenössische Autoren wie Muhammad Amin ash-Shanqiti, Ahmad Shakir und viele andere. In widersprüchlicher Weise zitiert er aber ebendiese Autoren, um mit ihren Aussagen für seine eigene Ansicht zu argumentieren. Auf der einen Seite bedient er sich also ihrer Aussagen, auf der anderen Seite bezichtigt er sie allesamt des Fehlers, da sie – nach seinem Verständnis – die richtige Ansicht in dieser Frage nicht konsequent durchsetzten. So zitiert er einerseits die Aussage Ibnu Taimiyyahs, das mit dem Artikel bestimmte Wort Al-Kufr beschreibe immer den großen Kufr. (Diese Aussage wird in Kürze in einem eigenen Kapitel besprochen). Danach lehnt er aber andere Aussagen von Ibnu Taimiyyah ab, die seiner eigenen Ansicht nicht entsprechen. In derselben Weise zitiert er viele Stellen aus dem zeitgenössischen Tafsir-Werk von Muhammad Amin ash-Shanqiti, kritisiert diesen aber im Nachhinein für Detailantworten, die ibnu 'Abdi l-'Aziz nicht ins Konzept passen. In diesem Zuge erwähnt der Verfasser bezeichnenderweise auch Ibnu Hazm, welchen er als Imam betitelt und für ihn um Barmherzigkeit bittet. Dies ist überhaupt nicht ungewöhnlich, da bei 'Abdu l-Qadir ibnu 'Abdi l-'Aziz, ebenso wie bei seinen Weggenossen und heute ganz allgemein, im Grunde fast jede Persönlichkeit der islamischen Geschichte als Imam betitelt wird – mit Ausnahme von Personen, die auch von der Allgemeinheit als völlig abgeirrt betrachtet werden. Auch bei Ibnu Hazm erwähnt ibnu 'Abdi l-'Aziz wiederum jene Aussagen, die seiner eigenen Ansicht scheinbar entsprechen, befindet aber gleichzeitig andere Aussagen zum Thema als Fehler. Für diese Vorgehensweise, die 'Abdu l-Qadir ibnu 'Abdi l-'Aziz als konsequentes Vorgehen ansieht, wurde er auch in den eigenen Reihen vehement kritisiert. So verfasste der wohl einflussreichste und bekannteste Vordenker der jihadistischen Gruppen der Gegenwart, Abu Muhammad al-Maqdisi, Anmerkungen zum obengenannten Werk (Originaltitel: An-Nukatu l-Lawami' fi Malhudhati l-Jami'), die sich im Grunde quasi nur um die Ablehnung dieser Behauptungen des Verfassers drehen. Meines Wissens gibt es heute keine einigermaßen bekannte Person, die dieselbe Ansicht wie 'Abdu l-Qadir ibnu 'Abdi l-'Aziz teilt. Und auch in der Vergangenheit wurde diese Aussage im Grunde nie geäußert, es sei denn von der Sekte der Khawarij. Der genannte Autor ist also ein gutes Beispiel für jemanden, der die Ablehnung des Tafsir von Ibnu 'Abbas sowie zahlreicher gleichbedeutender Aussagen und das gleichzeitige Vorziehen des eigenen Verständnisses für diese Stelle des Qur'an bis in die letzte Konsequenz durchführt. Während ibnu 'Abdi l-'Aziz in dieser Angelegenheit eine solche Extrem-Position bezieht, kommt er in seinem Werk gleichzeitig zum Schluss, dass ein Mensch, der aufgrund von Unwissenheit den großen Shirk/Polytheismus begeht, dennoch ein Muslim/Monotheist sein könne – eine weitere Zuwiderhandlung zur Methode der Salaf in das andere Extrem! (Siehe zu dieser Angelegenheit: „Die Lehre des Monotheismus“, vom Verfasser des vorliegenden Buches). Dies veranschaulicht eindrücklich, wie sehr das Abweichen vom Verständnis der frühen muslimischen Gemeinschaft zu den verschiedensten Fehlern führt. ↩