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Der falsche Umgang der Gruppe Hizbu t-Tahrir mit dieser Rechtsfrage und seine Ursachen – als Beispiel

Volltext-Kapitel aus der Schrift Der Zeitpunkt des Ramadan und des 'Id und der Ikhtilaf im Allgemeinen · Als PDF lesen

Manche Leute oder auch Bewegungen machen aus dieser Frage des Beginns von Ramadan oder 'Id gar eine Grundsatzfrage. Manche Bewegungen denken so und verbreiten dies jedes Jahr in der Welt, weil sie glauben, auf diese Art die Einheit der Muslime beschwören zu müssen. Währenddessen verstehen diese Leute in ihrer Unwissenheit nicht, dass sich die Muslime in dieser Frage seit der Frühzeit des Islam unterschieden und es sich um Fragen des legitimen Ijtihad handelt.

Das Gesagte bezieht sich z. B. auf die Gruppe „Hizbu t-Tahrir“, die sich die Widererrichtung eines Kalifats zum größten Ziel gesetzt hat. Diese Rechtsangelegenheit über den Ramadan und der Umgang von Hizbu t-Tahrir damit sind ein gutes Beispiel dafür, wie Menschen mit vorgefassten Meinungen an die Texte der Schari'ah herangehen und deshalb einen falschen Umgang damit pflegen und so zu falschen Verständnissen kommen.

Für die Anhänger von Hizbu t-Tahrir ist die Sache einfach und lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:

Das oberste Gebot ist die Errichtung des Kalifats und die Einigkeit der Muslime. Der Fastenbeginn ist eine Angelegenheit, die die ganze muslimische Gemeinschaft betrifft. Uneinigkeit ist somit auf jeden Fall abzulehnen, und es kann nicht richtig sein, hierbei unterschiedliche Rechtsmeinungen zu tolerieren. Das heißt: Nur eine Rechtsmeinung kann als gültig angenommen werden. Zudem ist auch klar, welche Meinung die richtige ist: Die Einigkeit bei allen Zeitpunkten. Das heißt konkret: Alle Muslime weltweit müssen sich ohne Zweifel nach der ersten Mondsichtung richten.

Diese Denk- und Herangehensweise von Hizbu t-Tahrir folgt einem rationalen (weltlichen), politischen Denken und ist nicht auf der Grundlage der islamischen Quelltexte aufgebaut, und sie vertieft das Unverständnis über die Angelegenheit und führt zur Zwietracht unter den Muslimen – nicht zur angestrebten Einigkeit. Tatsächlich handelt es sich bei dieser Angelegenheit aber nicht um eine politische Fragestellung, und auch die frühen muslimischen Gelehrten – darunter die Prophetengefährten – haben sie nicht politisch behandelt.

Es wird den Muslimen jährlich suggeriert, dass die unterschiedlichen Rechtsmeinungen ein großes Übel und ein sündhaftes Verhalten wären. Insbesondere wird das jenen vorgeworfen, die der Meinung sind, dass es in unterschiedlichen Ländern bzw. Gebieten unterschiedliche Zeitpunkte geben kann.

Aus diesem Grund soll hier auf dieses problematische Verständnis hingewiesen werden. Um die obengenannte Denkweise zu widerlegen, reicht es aus, zu zeigen, dass die Gelehrten seit der islamischen Frühzeit unterschiedliche Meinungen hatten und mit diesen ganz gelassen umgehen konnten. Bei niemandem von den anerkannten Gelehrten war das eine Grundsatzfrage über die Einigkeit der Muslime. Und niemand wurde von ihnen bezichtigt, eine Spaltung der Muslime zu befördern, weil er einer anderen Meinung war.

Zudem soll in dieser kurzen Schrift darauf hingewiesen werden, dass die Ansicht der unterschiedlichen Sichtungen und Zeitpunkte (Ikhtilafu l-Matali') nicht als schwache Meinung abzutun ist, sondern bei den Gelehrten der Salaf als starke Meinung angesehen und deshalb auch von vielen praktiziert wurden.