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Kapitel der Schrift: Die Bid'ah des Ketten-Takfir · Als PDF lesen

Beispiele für Entschuldigungsgründe und das Unverständnis der Sekten für den Aufbau der Schari'ah

In der eingangs erwähnten Schrift wurde bereits darauf hingewiesen, dass jene übertreibenden Erneuerer/Mubtadi'ah, welche derartigen Philosophien wie jener des Ketten-Takfir verfallen, die Struktur der Schari'ah im Allgemeinen überhaupt nicht verstanden haben. Aufgrund des Mangels an Erfahrung und Wissen ist ihnen nicht klar, dass die Entschuldigungsgründe mit jedem Abstand von der Person, die den eigentlichen Kufr begeht, glaubt, oder sagt, enorm zunehmen müssen.

Folgende Beispiele können hier zur Verdeutlichung genannt werden:

Beispiel 1: Jemand kommt zum Schluss, dass ein Gelehrter der islamischen Geschichte kein Muslim gewesen sei. Er meint, dies auch eindeutig belegen zu können, und fordert deshalb von anderen Menschen ein, jenen Gelehrten ebenfalls als Nicht-Muslim zu betrachten.

Andere Personen können aber aus vielen Gründen diese Feststellung zu jenem Gelehrten nicht teilen, z. B.:

Diese und ähnliche Gründe.

Beispiel 2: Jemand kommt zum Schluss, dass ein zeitgenössischer Schaikh kein Muslim sei. Er meint, dies auch eindeutig anhand einer Aufnahme belegen zu können, und fordert deshalb von anderen Menschen ein, die Person ebenfalls als Nicht-Muslim zu betrachten.

Gründe, warum andere dies eventuell ablehnen:

Diese und ähnliche Gründe.

Tatsächlich kann es noch weitere Gründe dieser Art geben, aber hier sollten einige Beispiele genannt werden.

Man sieht also, wie viele solche Entschuldigungsgründe es geben kann. Dabei kann es sich ziemlich offensichtlich um „Ausreden“ oder fadenscheinige Argumente handeln. Die Argumente der diversen Sekten, wie z. B. der (damaligen) Murji'ah, waren aber häufig ebenfalls ziemlich absurd und widersprachen dem Qur'an klar. Trotzdem hatten die Gelehrten keinen Takfir auf sie gemacht.

Eine Behauptung kann also strohdumm sein, aber dennoch als Hinderungsgrund vor dem Takfir gelten. Es kann sich dabei also um eine entfernte Auslegung (Ta'wil) des Zustandes (Hal) einer Person handeln. Neben diesem Ta'wilu l-Hal kommt es natürlich laufend vor, dass ein Mensch den Zustand der jeweiligen Person überhaupt nicht ausreichend kennt (Jahlu l-Hal).

Darüber hinaus kann es sich um eine Angelegenheit handeln, in der manche Gelehrte der Salaf teilweise unterschiedliche Meinung hatten, wie die Angelegenheit der Unterlassung des Gebets (Tarku s-Salah) und Detailfragen davon, wie z. B. ab wann genau diese Unterlassung als Kufr gilt usw.

Abgesehen davon gibt es Angelegenheiten, die für viele nichtstudierte Leute der Allgemeinheit (al-'Ammah) unklar sein können. Sie verstehen also gar nicht erst die Aussage an sich bzw. die Fragestellung und erkennen nicht, wo sich darin der Kufr befindet.

Wenn man dies einigermaßen verstanden hat, wird einem klar, dass diese Hinderungsgründe sich – je größer der Abstand vom ursprünglichen Kufr oder Schirk wird – von Person zu Person enorm vervielfachen müssen.