Ein völlig anderer Zugang – Prof. Matthias Rohe, Prof. Rüdiger Lohlker
Tilman Nagel, Guido Steinberg und ihresgleichen können andere deutschsprachige Wissenschaftler gegenübergestellt werden, die einen gänzlich anderen Zugang zum Studium des Islam haben. Dies kann gut an den folgenden Auszügen aus dem Vorwort des Buches „Das islamische Recht - Eine Einführung“ von Prof. Matthias Rohe gezeigt werden:
Am islamischen Recht scheiden sich die Geister. Im Westen ist es weithin zum Schreckensbegriff geworden und steht für Menschenrechtsverstöße durch archaische Strafpraktiken und Ungleichbehandlung von Geschlechtern und Religionen. […]
Auf der einen Seite verbreiten Islamhasser Parolen wie «Maria statt Scharia», auf der anderen Seite ist das islamische Recht für viele - nicht alle - Muslime eine wichtige Bezugsquelle ihres kulturellen Verständnisses. Die islamische Kultur wurde und wird von ihm in erheblichem Umfang geprägt.
Der vorliegende Band soll dazu dienen, zu klären, auf welchen Grundlagen das islamische Recht beruht, welches seine wesentlichen Inhalte waren und sind und wie es sich in der Gegenwart in der islamischen Welt entwickelt. […]
Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass auch islamisches Recht die Funktionen einer Rechtsordnung erfüllt, also «Recht» ist. Das gilt unabhängig von den jeweiligen Inhalten, die hier wie in anderen Rechtsordnungen dem Wandel der Anschauungen unterliegen. […]
Eine historische Einordnung kann nur gelingen, wenn auf asymmetrische Vergleiche verzichtet wird. Vieles von dem, was heute am traditionellen islamischen Recht anstößig wirkt, war teils bis vor wenigen Jahrzehnten auch Bestandteil europäischer Rechtsordnungen.21
Für Matthias Rohe ist der Ausgangspunkt seiner Betrachtungen also, dass es sich beim islamischen Recht um ein seit langem bestehendes, sich gemäß den Gegebenheiten entwickelndes und vor allem tatsächliches Rechtssystem handelt. Nach allen Maßstäben der Logik und Geschichtsforschung ist dies auch die zwingende und einzig denkbare Schlussfolgerung. Dennoch ist dies ein völlig anderer Zugang, als jener von Tilman Nagel und Guido Steinberg. Aus der Sicht Steinbergs und seinesgleichen ist das islamische Recht etwas, das von Muslimen „als Recht bezeichnet wird“, wie in seinen gutachterlichen Schriften beiläufig und abwertend erwähnt wird.
Ebenso deutlich ist aus den im vorausgehenden Kapitel bereits besprochenen Ausführungen Tilman Nagels, dass er mit einem völlig anderen Denken an die Forschung herangeht, als dies z. B. Mathias Rohe tut. Wer die obigen, extrem oberflächlichen und ebenso unzulässigen Schlussfolgerungen Nagels gelesen hat, dem wird klar, dass der „Ausgangspunkt“ Nagels ein völlig anderer sein muss, als jener von Matthias Rohe. Dies muss auch zwangsläufig zu unterschiedlichen Herangehensweisen und Ergebnissen führen.
Rohe schreibt weiters im „Vorwort zur dritten Auflage“ seines ausführlicheren Buches „Das islamische Recht - Geschichte und Gegenwart“:
Dieses Buch richtet sich an Muslime ebenso wie an Angehörige anderer Religionen und Weltanschauungen, an Juristen, Islamwissenschaftler und Vertreter anderer Fächer ebenso wie an interessierte Laien. Der Verfasser ist sich der Gratwanderung bewusst, die er damit unternommen hat. Umso mehr freut er sich über vielfältige erfreuliche Resonanz aus all diesen Gruppen nach Erscheinen der ersten beiden Auflagen. […]
Islamhassern kann dieses Buch nicht gefallen, und auch das hat der Verfasser deutlich erfahren. Wer sich ein kenntnis- und gedankenarmes Feindbild Islam oder Scharia zurechtgelegt hat, lässt sich offenbar ungern durch Fakten irritieren, und auch der Überbringer missfällt dann manchen. […]
Umso mehr möge auch diese neue Auflage ein Ansporn für nachwachsende Generationen von Wissenschaftlern sein, die vielen noch wenig erforschten Aspekte eines Normensystems zu ergründen, das zu den bedeutenden Kulturphänomenen der Menschheitsgeschichte zählt.22
Als weiteres Beispiel kann in diesem Kontext auf den Islamwissenschaftler Prof. Rüdiger Lohlker hingewiesen werden. Auch Lohlker publizierte ein Buch mit dem Titel „Das islamische Recht“ und äußerte sich mehrfach zur gegenwärtigen, stark politisierten Debatte über den Islam.
In diesem Zusammenhang kritisiert er z. B. den Begriff „politischer Islam“ als unklare Definition, die allzu leicht missbraucht werden kann. Zurecht – zumal es keine bedeutenden geistigen Fähigkeiten erfordert, um zu erkennen, dass quasi jeder Muslim, der sich auch nur irgendwie zur Realität äußert, so beschrieben und daraufhin kriminalisiert werden kann.
Lohlker und andere weisen auch darauf hin, dass die islamischen Strömungen, die einen quellenorientierten Islam anstreben (Salafiten), sehr vielfältig und unterschiedlich sind und nicht alle über einen Kamm geschoren werden können.
Der gravierende Unterschied zwischen den Herangehensweisen ist also unverkennbar. Der verständige, unvoreingenommene Leser wird erkennen, wie wichtig diese hier angesprochenen Dinge für das Ziel einer ruhigen Diskussion und eines gegenseitigen Verständnisses sind23.
Fußnoten
- Matthias Rohe, „Das islamische Recht - Eine Einführung“, 1. Edition 2013, erschienen bei C.H.Beck ↩
- Matthias Rohe, „Das islamische Recht: Geschichte und Gegenwart“, 3. aktualisierte und erweiterte Edition 2011, erschienen bei C.H.Beck ↩
- Auch wenn die Betrachtungsweise von Rohe, Lohlker und anderen nicht-muslimischen Forschern mit ähnlichem Zugang natürlich nicht der Betrachtungsweise eines Muslims entspricht, der seine eigene Religion ergründen will. Dies ändert jedoch nichts am Gesagten und an der Wichtigkeit, auf solche unterschiedlichen Zugänge hinzuweisen. ↩